Ratingen LEG rudert zurück

Düsseldorf · Die LEG entschuldigt sich bei Mietern, denen sie eine Mieterhöhung zugeschickt hat – ohne Hinweis darauf, dass die Zustimmung freiwillig sei. Widerruf ist nun möglich. Himmelshäuser-Sanierung geht in diesem Jahr weiter.

Ratingen West Mit dubiosen Schreiben hat die LEG versucht, ihre Mieter von frei finanzierten Wohnungen dazu zu bewegen, Mieterhöhungen auf freiwilliger Basis zuzustimmen (RP berichtete). Weil aber LEG es offenbar "versäumt" hat, auf die Freiwilligkeit hinzuweisen, brach ein Sturm der Entrüstung los. Wohnungsbauminister Harry K. Voigtsberger (SPD) kritisierte die Praxis als "unsensibel", der Mieterverein protestierte, Kreistagsmitglied Sebastian Wladarz (CDU) bat die Stadt um Aufklärung. Gestern ruderte die LEG zurück und entschuldigte sich bei ihren Mietern "für die Irritationen und Unannehmlichkeiten". Wichtig: Jene Mieter, die bereits zugestimmt haben, könnten widerrufen.

Hintergrund: Die LEG hat in ihren Schreiben eine Mieterhöhung auf der Basis des § 557 BGB geltend gemacht. Darin steht sinngemäß, dass sich Mieter und Vermieter auf freiwilliger Basis auf eine höhere Miete einigen können. Doch für die Betroffenen sei diese Freiwilligkeit nicht ersichtlich gewesen, kritisierten unisono Minister, Mietervereine, SPD und Grüne.

"Der Paragraph 557 BGB erlaubt Mieterhöhungen auch dann, wenn die Miete auf dem Niveau des örtlichen Mietspiegels liegt. Gründe können etwa eine Modernisierung, die Gartennutzung oder ein schöner Ausblick sein", so Voigtsberger. Für wie viele Wohnungen die LEG per Standard-Schreiben Mieterhöhungen gefordert hat, ist bislang unklar: Die LEG rückt die Zahlen nicht heraus. In West sind vermutlich vor allem Bewohner des modernisierten Himmelshauses betroffen. Mietervereine empfehlen, auf keinen Fall zuzustimmen.

Holger Hentschel, Mitglied der LEG-Geschäftsführung, gestern: Man habe "an Standorten, an denen der Mietspiegel nicht die tatsächlichen Marktverhältnisse wiedergibt, aber auch an solchen Standorten, an denen eine Mieterhöhung nach § 558 BGB möglich gewesen wäre, die Mieter um Zustimmung zur Erhöhung der Miete gebeten". Normalerweise liegt bei Mieterhöhungen der § 558 zugrunde: Dabei es geht um die Anpassung der Mieter an die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Es sind aber enge Grenzen und Fristen einzuhalten, oft ziehen beide Seiten vor Gericht. Das soll der § 557 verhindern. Die LEG betonte gestern: Man werde "kurzfristig die offenbar entstandenen Missverständnisse in der Formulierung der Mietanpassungsschreiben" auflösen. Und: Den Mietern solle erneut Gelegenheit gegeben werden, "ihre Haltung zu den angebotenen Mietanpassungen auf der Grundlage nochmaliger Informationen zu überdenken", so die LEG weiter. Auch Erhard Raßloff, Sozialamtsleiter, ist alarmiert. Bezieher von Sozialleistungen seien nicht nur in öffentlich geförderten, sondern auch in frei finanzierten Wohnungen untergebracht. Im Übrigen: "Es ist uns nicht egal, was Vermieter mit unseren Bürgern machen." Es seien unterschiedliche Schreiben versandt worden: nach § 558 und nach § 557. Beziehern von Transferleistungen rät Raßloff dringend, vor einer Unterschrift auf jeden Fall zunächst Jobcenter oder Sozialamt zu kontaktieren.

Susanne Stocks, grüne Fraktionschefin: "Was wir derzeit bei der privatisieren LEG nicht nur in Ratingen erleben, kann kurz auf einen Nenner gebracht werden: Hier agiert eine Wohnungsheuschrecke, die einzig und allein das klare Ziel hat, das eingesetzte Kapital für den Kauf der Wohnungen schnellstmöglich mit einer zweistelligen Rendite zu verzinsen."

Die SPD beantragte gestern, dass die Stadt den Betroffenen Hilfestellung leisten solle.

Zum Thema Sanierung der Himmelshäuser sagte LEG-Sprecher Manfred Neuhöfer: "Derzeit befindet sich die LEG in der Ausschreibungsphase. Die Sanierung des zweiten Himmelshauses (Jenaer Straße 14 und 16) ist für 2011 geplant. Das dritte Himmelshaus soll in enger zeitlicher Taktung folgen – Baubeginn voraussichtlich auch noch in 2011."

(RP)
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