Zwischen Ratingen und Mettmann L 239: Städte können bei Radweg in Vorleistung gehen

Ratingen · Der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer betont, dass es sich bei den Planungen mit Blick auf die L 239 und den Radweg nicht um eine Kehrtwende der Landesregierung handele.

(RP) Der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer betont, dass es sich bei den Planungen mit Blick auf die L 239 und den Radweg nicht um eine Kehrtwende der Landesregierung handele. Die wichtigste Botschaft: Schon seit 2017, nur wenige Wochen nach der Landtagswahl, war Verkehrsminister Hendrik Wüst „der Auffassung, dass die L 239 zeitnah mit einem dieser Landesstraße zugeordneten Radweg ausgestattet werden soll“. Sträßer betonte: „Mein Kollege Dr. Christian Untrieser und ich hatten ihn nach Mettmann eingeladen, und wir sind die Strecke gemeinsam abgefahren. Schon damals hatte Minister Wüst erklärt, dass er sich dafür einsetzen wird, die erforderlichen Voraussetzungen auch für beides zu schaffen.“

Seit 2017 arbeitet Straßen.NRW daran. „Seitdem bin ich zu diesem Thema persönlich nicht nur im regelmäßigen Kontakt mit dem Minister, sondern auch mit der Arbeitsebene. Seit 2017 ist seitens des Landes – und auch von mir – immer sehr transparent und sehr deutlich dies kommuniziert worden: Wer möglichst schnell sowohl eine ‚neue‘ Straße als auch einen ordentlichen Radweg will, muss beide Vorhaben als selbstständige Projekte sehen.

Auch dies bestätigt die Antwort des Ministers auf eine „Kleine Anfrage“ der Grünen (die RP berichtete). Aufgrund von Unfällen, die auf eine geringe Fahrbahnbreite zurückzuführen seien, werde die Fahrbahn auf 6,50 Meter verbreitert, um einen verkehrssicheren Zustand herzustellen. Zusätzlich werde ein Notgehweg für Fußgänger angelegt, der auch für Radfahrer nutzbar sein werde. Und: „Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die L239 hier in geeigneter und zeitnah realisierbarer Weise mit einem dieser Landesstraße zugeordneten Radweg ausgestattet werden soll. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die dafür erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden.“ Und: „Deswegen wird die Realisierung des Radweges mit einem separaten Planverfahren betrieben.“ Es könne – wie üblich – „nicht Bestandteil der Fahrbahnsanierungen sein“ und sei den Projekten des Radwegeprogramms zuzuordnen“. Das bedeutet, dass nicht mehr das Land, sondern die Bezirksregierung darüber entscheiden würde, weil dort über Radwegeprogramm entschieden wird. Hier steht dieser Radweg aber weit hinten auf einer Maßnahmenliste. Wenig spricht dafür, dass andere Antragsteller bereit wären, zugunsten dieses Radwegs zu verzichten. Deshalb sei es erforderlich, dass der Kreis und die betroffenen Städte Mettmann und Ratingen überlegen, ob sie für diesen Radweg in Vorleistung gehen und dadurch selbst den Zeitplan beeinflussen.

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