Diskussion in Heiligenhaus Kommt das Verbot für Schottergärten?

HEILIGENHAUS · Die Ortsgruppe des BUND bringt nun per Bürgerantrag erneut eine Diskussion um ein klares Verbot für Schottergärten in Heiligenhaus auf den Weg.

 Naturschützer warnen vor Schottergärten, weil Tiere dort keinen Lebensraum finden.

Naturschützer warnen vor Schottergärten, weil Tiere dort keinen Lebensraum finden.

Foto: dpa/Annette Riedl

In Baden-Württemberg sind sie seit August 2020 noch einmal ausdrücklich verboten worden, in Hamburg sind sie ebenfalls weitestgehend unzulässig und auch in immer mehr Kommunen in Hessen, Schleswig-Holstein und auch NRW wird gegen sie vorgegangen: Schottergärten.

Gemeint sind damit keine Steingärten, die bepflanzt sind und in denen Tiere sich noch wohl fühlen können, sondern explizit graue Steinwüsten, in denen sich kaum Platz für Flora und Fauna findet. Für die einen wirken Schottergärten vor allem pflegeleicht und ästhetisch reizvoll, für andere hingegen sind sie ein ökologisches Desaster und auch nicht schön anzuschauen. In Zeiten des steigenden Umwelt- und Klimabewusstseins rücken sie immer weiter in den Fokus der Kommunen und Länder. Eine bundesweit einheitliche Regelung fehlt jedoch bisher.

In Nordrhein-Westfalen gibt es dabei mit dem Paragrafen 8 der Bauordnung bereits die Vorgabe, dass nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen sowie zu begrünen und zu bepflanzen seien, sofern dem keine anderen zulässigen Verwendungen entgegenstehen oder Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen treffen. Der Städte- und Gemeindebund hat hier außerdem Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten herausgegeben.

Die NRW-Städte Dortmund und Herford haben das bereits kommunalrechtlich konkretisiert und in ihren Neubaugebieten in Vorgärten die Nutzung von Schotter, Split und Kies untersagt. Auch in Heiligenhaus gelangt das Thema nun wieder in die politische Diskussion: Per Bürgerantrag fordert Karin Schäfer von der Heiligenhauser Ortsgruppe des Bundes für Umwelt und Naturschutz ein klares Verbot von Schottergärten. „Die BUND Ortsgruppe Heiligenhaus registriert mit wachsender Sorge eine stete Zunahme an Schottergärten in unserer Stadt. Dies ist ein Trend, den man nicht mehr ignorieren kann.“ Gerade Vorgärten und kleine Grünflächen hätten eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und den Biotopverbund.

Städte wie beispielsweise Dortmund, Herford, Xanten und jetzt auch Münster könnten Vorbilder sein, an denen sich Heiligenhaus orientieren sollte, findet Schäfer und schließt sich damit der Volksinitiative Artenvielfalt NRW der nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände an.

Neu ist das Thema dabei im Heiligenhauser Rathaus aber nicht. 2019 beantragte die CDU-Fraktion eine Prüfung zu einer „Begrenzung von Schottergärten“. „Insekten, die von Pflanzen und Blumen leben, werden bei der Nahrungssuche stark eingeschränkt. Außerdem wird das allgemeine Klima zusätzlich angeheizt“, schrieb Fraktionsvorsitzender Ralf Herre und schlug beispielsweise eine Änderung der städtischen Satzung für künftige Gebäude und Baugebiete vor, die „Steinwüsten“ ausschließen.

Ein Thema, das in der Fokusberatung Klimaschutz unter anderem in der Kategorie „Natur vor Bauen“ aufgearbeitet werden soll, mit dem Ziel: „Der Flächenverbrauch sowie die Versiegelung von Flächen sollen auf ein Minimum reduziert werden. Anstatt Schottergärten sollen verdunstungsfähige Landschaften und Stadtflächen entstehen.“ Auch die Bündnisgrünen sprachen sich im Wahlkampf gegen Schottergärten aus. Der Bürgerantrag des BUND soll nun vom Haupt- und Finanzausschuss zur Diskussion in den zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz verwiesen werden. 

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