Ratingen Kita in West soll ausgebaut werden

Ratingen · Die Stadt knüpft den Zuschuss an die evangelische Kirchengemeinde allerdings an eine Trägergarantie über 20 Jahre.

 Die evangelische Kindertageseinrichtung an der Berliner Straße 33 in West muss baulich an die künftigen Vorschriften angepasst werden. Dafür ist ein Um- und Ausbau nötig. Stadt und Gemeinde wollen die Kita erhalten.

Die evangelische Kindertageseinrichtung an der Berliner Straße 33 in West muss baulich an die künftigen Vorschriften angepasst werden. Dafür ist ein Um- und Ausbau nötig. Stadt und Gemeinde wollen die Kita erhalten.

Foto: Achim Blazy

West Die Stadt Ratingen will die Sanierung und den Ausbau der evangelischen Kindertageseinrichtung Berliner Straße 33 mit einem Zuschuss unterstützen. Das Landesjugendamt verlangt zum kommenden Kindergartenjahr eine Anpassung an die neuen gesetzlichen Vorgaben. Insgesamt sollen 400.000 Euro bereitgestellt werden. Allerdings ist die Gewährung des Zuschusses an eine Zusage seitens der Kirchengemeinde gebunden, den Betrieb der Einrichtung über einen Zeitraum von 20 fortzuführen. Doch Pfarrer Matthias Leithe kann für einen so langen Zeitraum keine Zusage geben.

Die Kindertageseinrichtung verfügt über eine befristete Betriebserlaubnis. Sie endet mit Ablauf des Kindergartenjahres 2015/ 2016. Derzeit werden in drei Gruppen 45 Kinder Ü-3 und zehn Kinder U-3 betreut. "Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ist diese Einrichtung unverzichtbar", so das Jugendamt. West weise eine Unterdeckung besonders bei den U-3-Plätzen auf.

Die Kindertageseinrichtung verfügte bisher über den Status des "Bestandschutzes" beim Landschaftsverband Rheinland als oberste Aufsichtsbehörde, heißt es in der Vorlage 384/2015 weiter. Das zu Zeiten des GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) definierte Raumprogramm entspreche jedoch nicht mehr den heutigen Standards.

Das Landesjugendamt hat zwei Varianten vorgeschlagen: Bei einer Beibehaltung der jetzigen drei Gruppen (zweimal Gruppenform III, einmal Gruppenform II) müssen zusätzlich geeignete Nebenräume durch An- und Umbaumaßnahmen geschaffen werden. Oder: Durch die Schließung einer Gruppe werden die dadurch freigewordenen Räume den verbleibenden zwei Gruppen als Nebenräume zugeordnet.

"Unabhängig von diesen beiden Varianten sind, gemäß der vorläufigen Betriebserlaubnis des LJA, grundsätzliche Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an der Bausub-stanz der Einrichtung erforderlich", so das Jugendamt. Der Erhalt der Dreigruppigkeit sei "unbedingt erforderlich", betont das Jugendamt. Insbesondere im U-3-Betreuungssegment wird im Stadtteil Ratingen West aktuell lediglich eine Versorgungsquote von 24 Prozent erreicht. Gesamtstädtisch betrachtet beträgt dieser Wert jedoch 60 Prozent.

Die Einrichtung sei im Stadtteil West seit langem fest verwurzelt und ein wichtiger Bestandteil der dortigen Infrastruktur.

Die pädagogische Arbeit sei allgemein anerkannt und finde seine Bestätigung in jährlich konstant hohen Anmeldezahlen, die selbst nach Bereinigung der Anmeldelisten um Mehrfachanmeldungen über den freiwerdenden Platzkapazitäten liegen. Die evangelische Kirchengemeinde möchte diesen Standort gerne in der jetzt vorhandenen Struktur erhalten und die Einrichtung zukunftssicher aufstellen. Hierzu ist jedoch der Erhalt einer unbefristeten Betriebserlaubnis unabdingbar.

Doch mit der Zusage, den Betrieb der Einrichtung für mindestens 20 Jahre zu garantieren, tut sich Leithe, Vorsitzender des Presbyteriums, schwer. Diese Zusage könne er so nicht geben, "weil wir uns nicht in der Lage fühlen, heute schon Aussagen über Größe und Zukunft der Kirchengemeinde in 20 Jahren zu geben".

Dennoch: "Wir werden die Kindertagessstätte an der Berliner Straße so lange wie es uns eben möglich ist in der Trägerschaft der evangelischen Kirche weiter betreiben." Eine Aufgabe der Trägerschaft könne man aber nicht ausschließen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort