Ratingen. Katholiken wählen den Pfarrgemeinderat

Ratingen. · Jeder der immerhin 11.119 Wahlberechtigten der Pfarre St. Peter und Paul darf maximal zwölf Stimmen abgeben. Am kommenden Donnerstag werden sich die Kandidaten im Pfarrzentrum vorstellen.

 Stellten das Wahlverfahren vor: Joachim Jünke. der Leiter des Wahlausschusses, und Pastor Daniel Schilling.

Stellten das Wahlverfahren vor: Joachim Jünke. der Leiter des Wahlausschusses, und Pastor Daniel Schilling.

Foto: Achim Blazy

Alle vier Jahre wird auch in der Kirche gewählt. Doch die Aspiranten, die sich für den Pfarrgemeinderat haben aufstellen lassen, liefern sich keinen Wahlkampf, sie lassen die Sache moderat angehen. Am Donnerstag, 21. September, stellen sie sich bei einer Versammlung um 19.30 Uhr im Pfarrzentrum an der Turmstraße 9 vor. Ab dann kann gewählt werden, und zwar bis zum 12. November um 18 Uhr.

Es gibt eine richtige Briefwahl, zu der man im zentralen Pfarrbüro, Grütstraße 2, Unterlagen bestellen kann, man kann allerdings auch dort direkt wählen und auch in den katholischen Kindergärten.

Unterlagen sind ein Stimmzettel mit den 18 Namen der wählbaren Ratinger Katholiken und amtliche Umschläge. Die Öffnungszeiten der Wahlgelegenheiten finden sich im Internet unter der Adresse www.st-peterundpaul.de/wahlen-zum-pfarrgemeinderat. Jeder der immerhin 11.119 Wahlberechtigten der Pfarre St. Peter und Paul darf maximal zwölf Stimmen abgeben, allerdings nicht alle oder mehrere auf nur einen Bewerber, auf eine Bewerberin. Er kann aber auch nur ein einziges künftiges Pfarrgemeinderatsmitglied mit einer Stimme beschenken. Die Wahlbeteiligung früherer Wahlen lag so um die zehn Prozent.

Der Pfarrgemeinderat wird, im Gegensatz zum Kirchenvorstand, immer komplett neu gewählt (mit der Option auf erforderliche Nachrücker). Der Kirchenvorstand wiederum befasst sich, im Gegensatz zum Pfarrgemeinderat, unter anderem mit oft weitreichenden finanziellen und baulichen Vorhaben der Kirche.

Beim Pfarrgemeinderat geht es mehr ums Geistliche. Außer den zwölf gewählten Mitgliedern wird Pastor Daniel Schilling kraft seines Amtes selbst drei Mitglieder in den Pfarrgemeinderat berufen.

Schilling zur Arbeit des Pfarrgemeinderats: "Auch in diesem Jahr könnte er sich treffen, um seine spirituelle, biblisch begründete Mitte zu finden und diesen spirituellen Weg der Pfarrei zu gestalten. Ebenso könnten sich die Gemeindeausschüsse treffen, um gemeinsam das Wort Gottes zu teilen und daraus Optionen für das Gemeindeleben zu entwickeln." Oft kann man die Ergebnisse dieser Wünsche in öffentlichen Sitzungen miterleben. Manchmal wird aber auch nicht öffentlich getagt.

Die Namen der Gemeindemitglieder, die sich nun verbindlich zur Wahl stellen, kann man unter anderem im letzten Kirchenbrief nachlesen und auf der Website von St. Peter und Paul finden. Die Wahl ist so angelegt, dass diese Bewerber immer für eine Gemeinde stehen: Die drei mit den jeweils meisten Stimmen sind dann gewählt.

Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) zurück. Sie sind Gremien, die sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort