Heiligenhaus Angeklagter hat gleich drei Wahlverteidiger

Ein Heiligenhauser soll zwei 18-Jährige mit der „Loverboy-Masche“ zur Prostitution gezwungen haben. Nun wurde er zu drei Jahren Haft verurteilt.

Heiligenhauser soll zwei 18-Jährige mit der „Loverboy-Masche“ zur Prostitution gezwungen haben
Foto: Janicki, Dietrich (jd-)

Am Ende hätte man es für einen „Dumme-Jungen-Streich“ halten können. Er sei doch gerade erst 21 Jahre alt gewesen, als er die beiden Frauen „auf den Strich“ geschickt habe. Der einen habe er gleich gesagt, das sie für ihn anschaffen solle. Der anderen habe er noch drei Monate lang die große Liebe vorgespielte. Ob Männer in diesem Alter eine ausgereifte Persönlichkeit hätten, sei fraglich. Dass er mittellos sei und dennoch drei Wahlverteidiger habe bezahlen können? Ob vielleicht ein Clan hinter ihm stehe oder eine Rockergruppe? Ja, diese Fragen seien auch bei der Kammer angekommen. „Wir wissen nicht, wie er das bezahlt hat – und es ist uns auch egal“, war vom Vorsitzenden Richter nach der Verhängung des Urteils zu hören.

Eine solche Urteilsbegründung war überraschend – das Urteil selbst war es nicht. Dass später auch abgegebene Geständnis vorausgesetzt, hatte es zuvor Absprachen der Kammer mit den Anwälten des mittlerweile 29-jährigen Angeklagten gegeben. Mindestens drei Jahre und höchstens vier Jahre Haft: So war es am ersten Verhandlungstag vereinbart worden. Am Ende hatte die Staatsanwältin vier Jahre gefordert – das Gericht hingegen orientierte sich mit den, gegen den Angeklagten verhängten drei Jahren Haft wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei an der untersten Grenze.

Zuvor hatten die drei Wahlverteidiger des Heiligenhausers zum Rundumschlag ausgeholt. „Wir wollten das hier eigentlich verhandeln, ohne Öl ins Feuer zu gießen“, war von dort zu hören. Aber dann wären da die Nebenklageanwältinnen gewesen, die in Fernsehkameras gesprochen und die Presse aufgewiegelt hätten. Damit sei der Angeklagte an den Pranger gestellt worden und das müsse nun als Strafmilderungsgrund gelten. Ja, sein Mandant habe sich strafbar gemacht, aber man müsse die „Kirche im Dorf“ lassen: So sah es dessen Verteidiger Carsten Heinen.

„Man hatte hier das Gefühl, dass das Schicksal der Opfer verkannt und der Täter geschont wurde“, kommentierte Nebenklageanwältin Sandra Buhr das Urteil. Dass ihre Mandantin vor Gericht nicht habe aussagen müssen, sei dennoch für deren Seelenheil hilfreich gewesen.

Das sieht auch die mittlerweile pensionierte Kriminalhauptkommissarin Bärbel Kannemann vom Verein „NO Loverboys“ so – sie kennt etliche der betroffenen Mädchen und sagt über deren Schicksal: „Die Opfer sind in der Regel sehr jung und wurden misshandelt, missbraucht, vergewaltigt und verkauft.“ Es sei allgemein bekannt, dass Loverboys über viel Geld verfügen würden und Anwälte gut verdienen könnten. Manchmal sei es sogar so, dass weitere Mädchen zur Prostitution gezwungen würden, um die Gerichtskosten zahlen zu können. Bärbel Kannemann: „Als Menschenhändler kann man sich sein Recht erkaufen.“

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