Heiligenhaus Jugendamt – Arbeit zwischen Kindeswohl und Kostenstellen

Heiligenhaus · Ein Netzwerk früher Hilfen soll Familien stärken und Kinder vor Vernachlässigung und Missbrauch schützen. Jedes Einschreiten kann zur Gratwanderung werden.

 Dezernent Thomas Langmesser setzt auf ein in langen Jahren gewachsenes Netzwerk und System von Hilfen für Familien in der Stadt.

Dezernent Thomas Langmesser setzt auf ein in langen Jahren gewachsenes Netzwerk und System von Hilfen für Familien in der Stadt.

Foto: Blazy, Achim (abz)

Die Nachricht erreichte das Jugendamt vorab: Im Zuge des großen Münsteraner Missbrauchsprozesses kam es Ende Juni auch zu einer Hausdurchsuchung in Heiligenhaus. Die Polizei hatte die Wohnung eines 29-Jährigen und das Auto des Heiligenhausers durchsucht und dabei unter anderem Kinderspielzeug und einen Laptop gefunden. Direkte Konsequenzen hatte die Nachricht in der Stadt nicht. „Wir sind aktuell nicht eingebunden. Aufgrund der Lebenssituation des Verdächtigen besteht kein unmittelbares Risiko. Dies haben wir über die Kripo geklärt“, erläutert Sozialdezernent Thiomas Langmesser. Konkret: Der Mann lebe allein.

Gelegentlich kommen auch Fälle in Form eines Infosystems auf den Tisch. Dann, wenn das Jugendamt einer anderen Stadt über Zuzüge informiert. Es geht dann um Personen, die man an der alten Adresse begründet auf dem Radar hatte. Die Reaktion: „Wenn wir Kenntnis erhalten und erfahren, es sind Kinder im neuen familiären Umfeld, laden wir den anderen Elternteil zu einem Gespräch ein“, sagt Langmesser.

Im Jugendamt der Stadt sind allerdings nicht solche Einzelfälle oder „Missbrauch“ das Generalthema, das die Arbeit bestimmt. Vielmehr steht der Generalbegriff „Kindeswohlsicherung“ obenan, wie ihn das Sozialgesetzbuch vorgibt. Dabei geht es um ein vielfach vernetztes Frühwarnsystem generell und um die Arbeit einer eigenen Kinderschutz-Fachkraft im Jugendamt. Sie berät nach Langmessers Worten „alle, die meinen, Hinweise auf in irgendeiner Art gefährdete Kinder zu haben“. Solche Hinweise kommen in der Regel aus Kitas, Schulen oder von Ärzten.

Dazu heißt es im Sozialgesetzbuch 8, das Kinder- und Jugendhilfe zum Thema hat, im Paragrafen 8a: „Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen.“ Es folgen Bestimmungen dazu, wie Eltern einbezogen oder ein Familiengericht eingeschaltet werden muss.

Unstrittig ist also, dass jedes Jugendamt beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung einschreiten muss. Die großen Fragen tun sich allerdings erst danach auf – die nach dem „Wann“ und „Wie“. Langmesser dazu: „Wir werden nie aus der Kritik herauskommen. Das sage ich bewusst auch immer jungen Mitarbeitern. Die Gratwanderung ist die: Entweder der Vorwurf an uns lautet, ein Kind beispielsweise zu früh aus einer Familie herausgenommen zu haben oder umgekehrt: Das Jugendamt habe nichts getan.“ Im übrigens seien Fälle von Inobhutnahme (etwa zehnmal komme das in Heiligenhaus pro Jahr vor) nicht das bestimmende Thema.

Viel eher im Blick hat Langmesser familienunterstützende Hilfen, für die das Jugendamt ebenfalls über die Allgemeine Erziehungshilfe sorgt. Einen Eindruck von der DImension dieser Arbeit vermitteln schon wenige Daten: „Die gerade frisch erhobenen Zahlen der Gemeinde-Prüfungs-Anstalt weisen für die Hilfen zur Erziehung (stationär und ambulant) insgesamt 22.906 Euro Kosten im Jahr pro Fall aus und für die stationären Hilfen 38.367 Euro. Die Kosten für Inobhutnahme sind mit Sicherheit noch höher, werden aber nicht separat erfasst.“ Die Zahlen galten für das Jahr 2018.

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