Zweite Instanz Gerichtsurteil nach illegalem Autorennen in Heiligenhaus

Heiligenhaus · Es macht bekanntlich einen Unterschied, ob man bei einer „Ente“ aufs Gaspedal tritt oder bei einem 500 PS-Boliden. Mit einem solchen der Marke „Mercedes“ soll einer der beiden Angeklagten bei nächtlicher Dunkelheit unterwegs gewesen sein, denen nun die Teilnahme an einem illegalen Autorennen vorgeworfen wurde.

 Führerscheinentzug auf Zeit und Geldbußen für die beiden Angeklagten verhängte das Landgericht Wuppertal.

Führerscheinentzug auf Zeit und Geldbußen für die beiden Angeklagten verhängte das Landgericht Wuppertal.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Der mitangeklagte Freund auf der Fahrbahn nebenan soll - ausgestattet mit reichlich PS unter der Motorhaube eines BMW - ebenfalls ordentlich Zunder gegeben haben. Auf der B 227 von Velbert in Richtung Heiligenhaus sollen die beiden Angeklagten sich über mehrere Kilometer hinweg ein Rennen geliefert haben. Sie sollen sich gegenseitig und auch andere Verkehrsteilnehmer überholt haben - auch schon mal auf der rechten Spur und so, dass sie andere Autofahrer „geschnitten“ hätten. Losgefahren sein sollen beide an einer Ampel und dann, nachdem man durch war mit der Sache, sollen die beiden 25-Jährigen an einer grünen Ampel gestanden und noch miteinander abgesprochen haben, bevor man sich in getrennte Richtungen „vom Acker“ gemacht habe.

Beobachtet hatte das alles ein Zeuge, der später bei der Polizei aussagte, dass die beiden Autos etwa auf 130 Stundenkilometer beschleunigt haben sollen. Er selbst sei vorschriftsmäßig unterwegs gewesen - allerdings habe er anhand der Sichtlinien auf das Tempo schließen können. Andere Verkehrsteilnehmer hätten ausweichen und bremsen müssen - es sei eine extrem gefährliche Situation gewesen.

Das Amtsgericht hatte demzufolge auch empfindliche Strafen gegen die beiden Angeklagten verhängt: 10.000 Euro für den einen und 3000 Euro für den anderen. Nicht weniger schmerzlich dürfte der Führerscheinentzug für 24 Monate beziehungsweise 18 Monate gewesen sein - und auch deshalb waren die Heiligenhauser nun in Berufung vor dem Wuppertaler Landgericht gegangen.

Dort machte der Richter den beiden jungen Männern nicht viele Hoffnungen auf einen Freispruch. Ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten, demzufolge sie mit einer Geschwindigkeit zwischen 43 und 56 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein sollen, wurde als nicht glaubhaft angesehen.

Und dann waren da noch etliche Vorstrafen bei dem einen Angeklagten - unter anderem wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Den damals eingezogenen Führerschein hatte er gerade nach einer bestandenen MPU-Prüfung zurückbekommen, als er vier Wochen später mit seinem Kumpel über die B227 gerast sein soll.

Einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes soll er zuvor wegen seines vorschriftswidrig geparkten Autos als „Spasti“ bezeichnet und ihm noch weitere unflätige Ausdrücke hinterher gerufen haben. „Sie sollen dem Mann angeboten haben, ihm eine reinzuhauen“, kommentierte der Berufungsrichter nüchtern diesen Vorfall in 2017.

An der Abtsküche soll der Angeklagte mit 135 Stundenkilometern geblitzt worden sein - erlaubt sind dort 50 km/h. Auch sein Mitangeklagter Kumpel hat bereits einschlägige Eintragungen im Verkehrszentralregister wegen diverser Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Alles in allem konnten sich die 25-Jährigen mit ihrem motorisierten Lebenswandel nicht empfehlen - und dennoch reduzierte das Berufungsgericht die Geldstrafen auf 6000 Euro für den einen und 1000 für den anderen Angeklagten.

Deutlich mehr dürfte der Führerscheinentzug schmerzen, den das Gericht auf weitere 13 Monate beziehungsweise sieben Monate festgesetzt hat.

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