Management Rathaus sucht die digitale Strategie

Heiligenhaus · Bis 2022 müssen Verwaltungsleistungen auch online angeboten werden. Ein erstes Strategiepapier präsentiert nun erste Eckdaten für die Umsetzung von E-Government in Heiligenhaus

 Binärcode ist zwar die Grundlage allen Nachdenkens über Digitalisierung, nur allein damit ist es nicht getan.

Binärcode ist zwar die Grundlage allen Nachdenkens über Digitalisierung, nur allein damit ist es nicht getan.

Foto: dpa/Oliver Berg

Ob ein Antrag für den Bau des Traumhauses, eines neuen Reisepass, Eltern- oder Fördergelder oder zur Gründung eines Unternehmens; ob die Anzeige der Geburt eines Kindes, der Eheschließung oder des Betriebs einer medizinischen Röntgeneinrichtung - bis 2022 muss die Verwaltung alle ihre Leistungen auch elektronisch und papierlos anbieten.

 Das im Sommer 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG) regelt, dass Bund und Länder ab 2023 Verwaltungsportale anbieten müssen, die in einem Portalverbund verknüpft sein sollen und die Bürgern und Unternehmen die digitale Kommunikation, wie beispielsweise auch Einreichung von Unterlagen möglich macht. Dazu braucht es ein „Nutzerkonto“ samt digitaler Signatur, das zur zentralen Identifizierungskomponente wird und die Inanspruchnahme von Leistungen der öffentlichen Verwaltung digital zugänglich machen soll. Pläne, die vor allem kommunale Verwaltungen vor Herausforderungen stellt, die nun die Fundamente für das digitale Rathaus gießen müssen. „Nicht nur in Unternehmen, auch in der Verwaltung ist die Digitalisierung bei Weitem noch nicht so weit vorangeschritten wie von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gewünscht“, heißt es dazu nun in einem Strategiepapier, das dem Heiligenhauser Haupt- und Finanzausschuss in der kommenden Sitzung vorliegt und in dem die Verwaltung erste Eckpunkte des zukünftigen digitalen Rathauses präsentiert.

Die Hoffnung: „Mit diesem Schritt sollen Verwaltungsleistungen und somit der direkte Kontakt über ‚zeitgemäße Wege‘ ermöglicht und das Serviceangebot weiter gestärkt werden.“ Dafür wollen die Heiligenhauser einen Digitalisierungsmitarbeiter als zentralen Ansprechpartner für die Verwaltungsdigitalisierung einsetzen. Es sei beabsichtigt, die Kommunalagentur NRW zur Unterstützung der Stadt Heiligenhaus bei dem vielschichtigen Vorhaben der Verwaltungsdigitalisierung zu beauftragen, heißt es weiter in der Mitteilungsvorlage. Erste Gesprächstermine, um sich auch mit anderen Kommunen über das Vorgehen abzustimmen, stünden bereits in den Terminkalendern. Diese Vorgehensweise sei zwingend erforderlich, „um durch die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nachhaltige Effizienzgewinne zu erlangen.“ Ein Bürgerserviceportal (voraussichtlich als landesweit einheitliches Lösungsmodell) soll in Zukunft ankommende Daten direkt in die jeweiligen Fachanwendungen übertragen. Die Entwicklung des E-Government soll dabei auch zum, „Wirtschafts(standort)faktor“ werden. Der Blick der Planer richtet sich dabei auf die weitere Entwicklung des Innovationsparks, die durch digitale Schnittstellen, zwischen städtischer Verwaltung und Unternehmen auf die „Stärkung regionaler Wertschöpfung und kooperativer Wirtschaftsfaktoren“ hofft. Wie sich die ersten Ideen finanziell auswirken könnten, kann von der Verwaltung derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Hier sei in der Entwicklung die „Einbeziehung der Politik gefragt, die personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen muss. Sowie die Beteiligung der Nutzer, die die Onlinedienste später in einem solchen Ausmaß in Anspruch nehmen sollen, dass sich die anfänglichen Investitionen in die Verwaltungsdigitalisierung möglichst schnell wieder amortisieren.“ Als nächster Schritt müssten Mittel für die Arbeit der Kommunalagentur NW bereitgestellt werden.

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