Ausbau Düsseldorfer Flughafenpläne liegen aus – und stoßen auf Kritik

Heiligenhaus · Die aktuellen Planunterlagen für den zukünftigen Ausbau des Flughafens Düsseldorf liegen bis 12. Juni im Heiligenhauser Rathaus aus – im Fachbereich Stadtentwicklung und zu jedermanns Einsicht.

 Heiligenhauser Fluglärmgegner machen Front gegen die Düsseldorfer Pläne.

Heiligenhauser Fluglärmgegner machen Front gegen die Düsseldorfer Pläne.

Foto: dpa

(RP/köh) Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass während der Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus besondere Regelungen für den Publikumsverkehr gelten. Vor diesem Hintergrund ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 02056 13-288 oder unter stadtentwicklung@heiligenhaus.de möglich. Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet über den folgenden Link einsehbar:www.vm.nrw.de.

Schon jetzt liegt eine Stellungnahme vor Kai Doth, Vorstandsprecher der Heiligenhauser Bündnisgrünen, auf dem Tisch. Er macht Front gegen die Ausbaupläne. Seine Argumentation: „In Zeiten der Coronakrise hört man plötzlich die Stille. Grund hierfür ist unter anderem der stark eingeschränkte Flugverkehr und damit der deutlich reduzierte Fluglärm. Isenbügel und der Heiligenhauser Norden sind fast eine Oase der Ruhe“, schreibt er. Das werde sich allerdings schnell ändern, wenn der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird und die Flugbewegungen wieder auf das vorherige Niveau ansteigen.

Doth weiter: „Aber damit nicht genug. Laut Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH sollen die Flugbewegungen deutlich gesteigert werden, um statt bisher 45 künftig 60 Flüge pro Stunde durchführen zu können. Eine Erhöhung um bis zu 33 Prozent.Das Vorhaben ist im Sinne einer nachhaltigen und CO2-reduzierenden Verkehrspolitik kontraproduktiv und belastet die Bevölkerung im weiten Umfeld des Flughafens über das derzeitige, schon jetzt gesundheitsschädliche Maß hinaus.“ Daher lehnen die Heiligenhauser Grünen die beantragte Kapazitätenerweiterung des Flughafens Düsseldorf ab. Aus ihrer Sicht stehen diese Pläne der Verkehrswende ebenso entgegen wie dem Pariser Klimaschutzabkommen.

Die Verwaltung erläutert die umfangreichen Formalien in diesem Zusammenhang im Detail. Das Anhörungsverfahren unterliegt besonderen gesetzlichen Vorgaben: Jeder, dessen Belange durch die in den ergänzenden Unterlagen dargestellten Inhalte (Ergebnisse, Tatsachen, Bewertungen) erstmals oder stärker berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 26.06.2020 (Posteingang) bitte mit Angabe des Aktenzeichens 26.01.01.01- PFV DUS bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf oder auch bei der Stadt Heiligenhaus Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben (Einwendungsfrist). Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Anderweitige, nicht die ergänzenden Unterlagen betreffende Einwendungen, auch grundsätzlich gegen die Maßnahme gerichtete Einwendungen, können ausgeschlossen werden. Die aufgrund der in 2016 erfolgten Offenlage fristgerecht erhobenen Einwendungen bleiben bestehen und werden berücksichtigt.

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