Heiligenhauser vor Gericht in Wuppertal Prozess um Frage: Annäherungsversuch oder Vergewaltigung?

HEILIGENHAUS/WUPPERTAL · Das erstinstanzliche Urteil: Zwei Jahre Haft auf Bewährung. Dagegen waren Verteidigung und Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen.

 Vor dem Landgericht muss sich ein Heiligenhauser in einem Berufungsverfahren verantworten.

Vor dem Landgericht muss sich ein Heiligenhauser in einem Berufungsverfahren verantworten.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

War es wirklich eine Vergewaltigung, die eine Frau im Februar 2021 in einer Wohnung in Heiligenhaus über sich hatte ergehen lassen müssen? Der Verteidiger des Angeklagten hat das nun im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Wuppertal bezweifelt. Dazu muss man wissen, dass jegliches Eindringen in den Körper im juristischen Sinne als Vergewaltigung gilt. Auch dann, wenn es „nur“ die Finger gewesen sein sollen, so wie es in dem hiesigen Fall von dem Opfer behauptet worden war. Das Urteil des Amtsgerichts: Zwei Jahre Haft auf Bewährung. Dagegen war nicht nur der Angeklagte selbst in Berufung gegangen, sondern auch die Staatsanwaltschaft.