Ratingen Gericht kritisiert Beurteilungssystem der Stadt

(kle) Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat bereits im Juli 2019 das Beurteilungssystem mit Blick auf eine Beförderungsentscheidung der Stadt als rechtswidrig bewertet (AZ 6 B 374/19). Ein Verwaltungsmitarbeiter hatte vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf gegen eine Beförderungsentscheidung geklagt (Konkurrentenklage) und Recht bekommen.

Die Stadt legte daraufhin Beschwerde beim OVG ein und wurde juristisch in die Schranken gewiesen. Dieser Fall hat nun die Fraktion der Bürger Union (BU) auf den Plan gerufen. Das aktuelle Beurteilungssystem sei rechtswidrig, vorliegende Beurteilungen könnten nicht zur Grundlage für ein Auswahlverfahren gemacht werden, betonten die Fraktionsspitzen Rainer Vogt und Angela Diehl, die gleich mehrere Fragen an die Verwaltung stellten. So will man unter anderem wissen, ob die Stadt einen externen Berater hinzugezogen hat und welche Auswirkungen der OVG-Beschluss habe.

Bürgermeister Klaus Pesch, der selbst Jurist ist, betonte, dass „wir uns extern haben beraten lassen“. Das Beurteilungssystem sei insgesamt sehr komplex und schwierig zu handhaben. Nun versuche man, Beurteilungskriterien den Vorgaben anzupassen, dies auch im engen Austausch mit den Personalgremien der Stadt (unter anderem mit dem Personalrat).

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