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Ratingen Freunde des Museums Ratingen bieten Atelierbesuche an

Ratingen · Bei der Versammlung wurde die Vorsitzende Sabine Tünkers für zwei weitere Jahre gewählt. Eine Steuerberaterin fungiert nun als Schatzmeisterin.

Die seit einem Jahr amtierende Vorsitzende des Freundeskreises des Museums Ratingen, Dr. Sabine Tünkers, konnte bei der Jahresmitgliederversammlung auf ein sehr erfolgreiches Jahr zurückblicken. Der Verein hat begleitend zum Ausstellungsprogramm des Museums Künstlergespräche, Atelierbesuche und kürzlich sogar die Theatergruppe "Karawane" ins Museum geholt. Außerdem gibt es immer bei einem Glas Wein die Möglichkeit, sich über Kunst und Kultur auszutauschen und neue Mitglieder kennenzulernen.

Neu in den Vorstand wurde die Ratinger Steuerberaterin Vera Goncalves Cleff als Schatzmeisterin gewählt. Die Vorsitzende Sabine Tünkers wurde für zwei weitere Jahre als Vorstandsmitglied bestätigt.

Museumsleiterin Dr. Alexandra König äußerte sich sehr erfreut über die Arbeit des Fördervereins. Durch die aktive Vereinsarbeit könne sie sich stärker auf die ihr sehr wichtige museumspädagogische Arbeit konzentrieren, um junge Leute frühzeitig für Kunst zu interessieren und deren Horizont zu erweitern.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung hielt der Ratinger Notar Dr. Hans-Theo Schumacher einen Fachvortrag über die Pläne der Bundesregierung zur Verabschiedung des "Kulturgutschutzgesetzes". Das Gesetz soll dem besseren Schutz vor illegalem Handel mit ausländischen Kulturgütern und vor Abwanderung national wertvollen Kulturgutes ins Ausland dienen. Es greift beispielsweise bei Gemälden ab einem Alter von 70 Jahren (bisher 50 Jahre) und ab einem Wert von 300.000 Euro (bisher 150.000).

Das neue Gesetz wird drei bisher schon zu diesem Themenkomplex bestehende Gesetze in einem zusammenfassen. Es soll Lücken bei der Ausfuhr von Kulturgut innerhalb des EU-Binnenmarktes schließen. Bisher würden nämlich Kulturgüter beispielsweise durch den Transfer nach England dem deutschen Recht entzogen und dann weiter ins außereuropäische Ausland verkauft. Einige werden sich vielleicht an den spektakulären Verkauf des Evangeliars Heinrichs des Löwen erinnern, das seinerzeit über ein Londoner Auktionshaus ins außereuropäische Ausland verkauft worden war. Archäologisches Gut soll dann auch nur eingeführt werden können, wenn das Herkunftsland eine Genehmigung erteilt hat. Raubgrabungen sollen so eingedämmt werden. Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine rege Diskussion, in der der Referent noch einmal klar betonte, dass die Neuregelung nur auf einzigartige und identitätsstiftende Kulturgüter Anwendung finden würde.

(RP)
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