Stelle FDP will Dezernenten für Digitales

Nach dem Abgang von Oliver Flohr sei es dringend notwendig, die vakante Stelle im Rathaus wieder zu besetzen, so die Liberalen.

 Der digitale Bereich spielt im Rathaus (und nicht nur dort) eine große Rolle. Die FDP fordert, dass die Stelle des zuständigen Dezernenten wieder besetzt wird.

Der digitale Bereich spielt im Rathaus (und nicht nur dort) eine große Rolle. Die FDP fordert, dass die Stelle des zuständigen Dezernenten wieder besetzt wird.

Foto: Blazy, Achim (abz)

Fast wären Amt und Funktionen in Vergessenheit geraten. Das scheint jedenfalls die politische Stimmungslage zu spiegeln. Doch die Fraktion der FDP erinnert nun in einem Antrag daran, dass der Bereich Digitales bei der Verwaltung federführend von einem Spezialisten betreut werden muss. Zurzeit ist die erst im vorletzten Jahr geschaffene Dezernentenstelle nämlich unbesetzt. Das sogenannte Dezernat II mit vielen wichtigen Themenfeldern steht ohne Leitung da.

„Durch den Weggang des Dezernenten Oliver Flohr kommt die zentrale Aufgabe der Digitalisierung der Stadt Ratingen nicht in gewünschter Weise voran“, heißt es in dem Schreiben der FDP, das der RP vorliegt.

Seinerzeit hatten sich die Liberalen für einen Dezernenten ausgesprochen, der ausschließlich für das Zukunftsthema Digitalisierung, digitale Transformation und IT zuständig ist. Es sei eine Dezernentenstelle umschrieben worden, die auch mit anderen Zuständigkeiten ausgestattet worden sei. „Aus unserer Sicht war das ein Fehler“, urteilte die Fraktion. Die Aufgabe sei zu umfassend, als dass sie mit anderen Aufgaben verknüpft werden sollte.

Die Umsetzung einer Digitalstrategie sei geprägt von der Analyse der Verwaltungsabläufe und -prozesse, der Auswahl der richtigen Instrumente, geeigneter Software sowie der Ausrichtung und Zielsetzung von Verwaltungshandeln.

Dies umfasse bei einer adäquaten Geschwindigkeit ein Mitnehmen der gesamten Belegschaft und daher auch ein ausgeprägtes Change-Management.

„Diese Aufgaben sind nicht mehr vom Bereich der Organisation zu trennen“, heißt es in dem Antrag, „wir halten es für einen unhaltbaren Zustand, diese zentrale Stelle unbesetzt zu lassen.“ Die Fraktion beantragt daher: Die vakante Dezernentenstelle soll mit Blick auf die Stellenplanberatung im Rat umgehend mit einem Experten für Digitalisierung, Organisation und Change-Management neu besetzt werden. Die Ausschreibung ist umgehend vorzunehmen.

Die RP hatte Mitte September über Flohrs Abgang (nur wenige wussten Bescheid) vorab berichtet. Damals zeigte sich FDP-Fraktionschefin Hannelore Hanning sehr erstaunt: „Wir haben aus der RP erfahren, dass Oliver Flohr Ratingen verlassen wird“, betonte sie, „er sollte den Digitalisierungsprozess in der Verwaltung und in der Stadt vorantreiben, jetzt entsteht eine empfindliche Lücke.“ Und sie fügte an: „Die Kommunikation gestaltet sich immer merkwürdiger.“ Man erfahre von vielen relevanten Dingen einfach überhaupt nichts. Aus Sicht der FDP-Fraktion „ist es nicht verwunderlich, dass der Dezernent das Handtuch wirft“.

Die Entscheidung, den Zuschnitt der Aufgabenbereiche zu verändern, habe das Fass wohl zum Überlaufen gebracht, meinte Hanning. Für die Stadt Ratingen werde es jetzt noch schwieriger, die notwendige Digitalisierung, die zum Aufgabenbereich des Dezernenten gehörte und zum Schwerpunkt der Tätigkeit für ihn gemacht worden sei, erfolgreich zu gestalten.

Auch aus den Reihen der Fraktion der Bürger Union (BU) kam damals scharfe Kritik: Man bedauere den Weggang des äußerst engagierten und qualifizierten Beigeordneten, der „noch dazu bei den Mitarbeitern der Verwaltung außerordentlich beliebt war“, betonten die Fraktionsspitzen Rainer Vogt und Angela Diehl in einer Stellungnahme, „auch wenn wir in Kenntnis der schwierigen Arbeitsbedingungen des Herrn Flohr bis zuletzt gehofft hatten, dass er uns mit seiner ausgezeichneten Fachexpertise erhalten bleibt, war doch absehbar, dass er sich neu orientieren würde.“ Bürgermeister Klaus Konrad Pesch sagte damals auf RP-Anfrage, dass er sich mit Blick auf Flohrs Abgang an seine personalrechtliche Verschwiegenheitspflicht halten müsse.

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