Ratingen Fall um technischen Beigeordneten spitzt sich zu

Düsseldorf · Bürgermeister Harald Birkenkamp hat die Suspendierung des Technischen Beigeordneten gestern Abend verteidigt. Dieser Schritt sei unumgänglich geworden.

Bürgermeister Harald Birkenkamp hat die Suspendierung des Technischen Beigeordneten N. gestern Abend verteidigt. Dieser Schritt sei unumgänglich geworden.

Die Fronten sind verhärtet. Während der Technische Beigeordnete N. darauf pocht, in den Job zurückzukehren, hat Bürgermeister Harald Birkenkamp die am 9. Februar verfügte Suspendierung N.s gestern verteidigt. Dieser Schritt nach Paragraph 38 des Landesdisziplinargesetzes sei unumgänglich geworden, ließ der Verwaltungschef am gestrigen Abend mitteilen.

Aufgrund der "ermittelten Umstände" im Disziplinarverfahren sehe es so aus, dass voraussichtlich auf "Entfernung aus dem Dienst" erkannt werde. Auf die Möglichkeit einer Suspendierung habe das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf bereits im Oktober 2010 hingewiesen. Anfang Dezember 2010, so heißt es in der Mitteilung aus dem Büro des Bürgermeisters, sei für die Stadt Ratingen erkennbar geworden, dass bei der Kripo Mettmann "erhebliches Belastungsmaterial" gegen N. vorliege. Daraufhin sei dem Beigeordneten Mitte Dezember mitgeteilt worden, dass ihm die Entfernung aus dem Dienstverhältnis drohe und er voraussichtlich vom Dienst suspendiert werde.

Zudem habe die Staatsanwaltschaft Düsseldorf der Stadt Ratingen Ende Januar mitgeteilt, dass die Prüfung des Belastungsmaterials noch nicht abgeschlossen sei. So sei die Stadt als Dienstherrin des Beigeordneten "jetzt zur Fortführung des Disziplinarverfahrens" gezwungen und habe die Suspendierung des Beamten auf der "Grundlage der derzeitigen Ermittlungen" vollzogen. Wie die RP bereits berichtete, hatte der Planungsdezernent auf Rückkehr an den Arbeitsplatz bestanden, weil ihm dieser Schritt rechtlich zustehe, so N.s Anwalt Dr. Henning Obst. Bereits im Oktober 2010 hatte der Beigeordnete vor dem VG einen Eilantrag gegen ein Arbeitsverbot gestellt und diesen für sich entschieden.

Man habe sich darauf geeinigt, bis zum 14. Dezember 2010 mit der Rückkehr in den Job zu warten, so Obst. "Überraschend erfolgte dann einen Tag vor Ablauf der Frist die Androhung einer Suspendierung, die sich unter anderem auf Sachverhalte bezog, die schon seit Mai 2010 bekannt waren", erklärte der Anwalt. Zusätzlich seien Sachverhalte genannt worden, die aus einer "belastenden Aussage" in einem anderen Verfahren stammen sollen, hieß es. Fünf Stunden nach der Ankündigung, in den Job zurückkehren zu wollen, habe N. die Suspendierung erhalten, die man mit "alten Sachverhalten" begründe. Obst erklärte: "Ob man seitens der Stadt Ratingen noch von der Unschuldsvermutung für meinen Mandaten ausgeht, ist sicher fraglich." Man werde nun die Rechtsmittel ausschöpfen und weitere Schritte einleiten.

(RP)
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