Ratingen Fachfrau im katholischen Friedhofsamt

Heike Langemeyer arbeitet im Pfarramt von St. Peter und Paul und ist für die Grabstätten zuständig.

 Heike Langemeyer verwaltet im Pfarrbürovon Peter und Paul auch die Akten zu den Grabstätten.

Heike Langemeyer verwaltet im Pfarrbürovon Peter und Paul auch die Akten zu den Grabstätten.

Foto: Blazy, Achim (abz)

Auf einem Terrain, auf dem es um Geld und Gefühle geht, da sind die Tellerminen nicht weit weg. Alles rund ums Sterben und Beerdigen ist zum Beispiel auch auf so einem Feld angesiedelt. Umso besser, wenn Menschen, die man dann dort trifft, ruhig, freundlich und vor allem wohl informiert sind. So wie Heike Langemeyer, die sich im Pfarramt von St. Peter und Paul um die Gottesacker an der Friedhofstraße und in Homberg kümmert. Und das mit Zuversicht und Sachverstand.

Geboren ist sie 1958 in Mönchengladbach, dort aufgewachsen, zur Schule gegangen. In Wickrath machte sie ihre Ausbildung zur Industriekauffrau bei C&A. Den Mann fürs Leben fand sie ebenfalls dort und folgte ihm dann erst mal nach München, dann nach Hamburg und schließlich nach Ratingen – ein Weg, den auch manche eingeborenen Dumeklemmer gehen.

Und was kann man als Homberger Bürgermutter mit drei Kindern tun? Man kann sich zum Beispiel kirchlich engagieren. Das machte Heike Langemeyer alsbald – sie war bereits aktiv bei der Vorbereitung zur Kommunion, sie engagierte sich in elterlichen Schulgremien, sie kümmerte sich – und tut das auch heute noch – um die Messdiener der Pfarre, von denen es immerhin 200 gibt.

Vor lauter Ehrenämtern hat sie aber ihre berufliche Kunst nicht außer Acht gelassen: Sie gehört dem Team der vier Pfarrsekretärinnen an, betreut die Homberger Dependance und ist Fachfrau im Friedhofsamt. Das heißt, in ihr Gebiet gehören mehr als 4600 Grabstätten in Alt-Ratingen und Homberg. Und Grabstätte bedeutet oft auch, dass es sich um Gräber handelt, in denen mehr als ein Toter die letzte Ruhe gefunden haben.

Der Blick auf Sterben und Tod ist weitverbreitet eher getrübt. Es gibt dann mit dem Wunsch nach Waldbestattung Aussagen wie „Meine Kinder brauchen sich nicht um meine Grabpflege zu kümmern. Wer weiß denn überhaupt, wo sie nach meinem Tod leben.“ Dennoch können (und sollten) bei diesem tapferen Spruch Gedanken mitschwingen wie „Ich habe sie jahrelang zu Ballett, Flötenstunde und Tennistraining gekarrt, sie mit Nachhilfestunden durchs Abi geschoben.“ Aber Elternliebe und Kinderdank sich nun mal kein Geschäft auf Gegenseitigkeit. Da hilft dann Heike Langemeyer, die ungerührt und klar erst einmal die rechtlichen Eckpfeiler erklärt.

Wenngleich Hinterbliebene bei einem Todesfall erst einmal mit dem Bestattungsunternehmen ihre Angelegenheiten regeln, so können sie doch jederzeit mit der Friedhofsverwaltung Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen. Das ist natürlich auch zu Lebzeiten möglich – sind es doch in der Friedhofsordnung 45 prall gefüllte Seiten Lesenswertes.

Särge sollen aus Vollholz sein, die Kleidung des Toten aus Papier oder Naturmaterialien. Allein die Arten eines Grabes sind vielfältig: Es gibt Reihengräber, Urnenreihengräber, Rasen- und Urnenrasenreihengräber, Reihengräber für die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten, Wahlgräber für Erdbestattungen und Urnen, Urnenwahlgräber, Baumbestattungen. Es geht um Ruhefristen, um Nutzungsrechte. Und Heike Langmeyer weiß alles aus dem Effeff. Sie hilft Ratsuchenden, die weinen und solchen, die hadern. Nach Terminabsprache auch im Diesseits.

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