Ratingen Es gibt Zuschüsse für Kinderessen

Ratingen · Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder einen Kindergeldzuschuss erhalten, können ermäßigte Mittagsmahlzeiten auf Grundlage des Bildungs- und Teilhabepakets (BTP) erhalten. Der Eigenanteil beträgt ein Euro pro Essen. Gleiches gilt für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aber auch Kinder aus finanziell benachteiligten Familien, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem BTP haben, können möglicherweise einen Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der allgemeinbildenden Schule oder Kindertagesstätte erhalten.

Ermöglicht wird dies durch den vom Land NRW aufgelegten Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit". Anträge nimmt das Amt für Schulverwaltung (auch für den Kindergartenbereich) entgegen. Die Antragsfrist für den Zeitraum bis zum 31. Juli 2016 endet am Dienstag, 15. März 2016. Kontakt: Telefon 550-4025.

(RP)
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