An(ge)dacht Einmischen ist Pflicht

Kirche erntet immer dann Kritik, wenn sie sich politisch einmischt. Aber es gibt Zeiten, wo jede Zurückhaltung fehl am Platz ist. Das ist immer dann der Fall, wenn sie gewählte und wahlberechtigte Mitbürger an ihre Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte und an unser Grundgesetz erinnern muss.

 Pfarrer Matthias Leithe (l., Versöhnungskirche) und Pfarrer Ulrich Kern (Heilig Geist).

Pfarrer Matthias Leithe (l., Versöhnungskirche) und Pfarrer Ulrich Kern (Heilig Geist).

Foto: Janicki, Dietrich (jd-)

Es macht erschrocken, wenn der Vorsitzende der drittgrößten jüdischen Gemeinde Deutschlands, Oded Horrorwitz, anlässlich einer Gedenkfeier zum 9. November 1938 in Düsseldorf von den derzeitigen Ängsten jüdischer Menschen spricht, öffentlich ihren Glauben zu bekennen. Wenn er darauf hinweist: „Es sei nicht Aufgabe der Juden, hier den Antisemitismus zu bekämpfen.“ Selbstverständlich ist das nicht die Aufgabe einer Religionsgemeinschaft. Das ist die Aufgabe aller Bürger dieses Landes. Und es darf keinen Bürger kalt lassen, wenn Herr Horrowitz den Mitgliedern der jüdischen Gemeinden in Deutschland heute wieder nahe legt: „Verantwortlich handelnde Funktionäre jüdischer Gemeinden müssen ihren Mitgliedern dringend ans Herz legen, Deutschland zu verlassen, so lange es noch geht.“ (RP 12.11.2019)

Wenn offensichtliche antisemitische Hetze für solche Ängste unter unseren jüdischen Mitmenschen sorgt, ist es unser aller Pflicht uns einzumischen und an die allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu erinnern: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung… in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“ Artikel 18 (1948). Daran halten wir fest!

Und diese Freiheit gilt es mit allen Mitteln zu schützen,  so wie es unser Grundgesetz festlegt: (Artikel 4.1) „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ (4.2) „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Immer wenn es um die im Grundgesetz verbriefte Religionsfreiheit und somit auch um die Würde des Menschen geht, – in der Sprache der Kirche: die Ebenbildlichkeit Gottes – darf Kirche nicht schweigen.

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