Kriminalität Video-Überwachung für daheim gefragt

Ratingen · Immer mehr Menschen wollen sich absichern – laut Datenschutz ist das nicht unproblematisch.

 Marco Provenzano, Mitarbeiter der Johann&Wittmer Service GmbH, bei der Installation einer Videoüberwachungsanlage.

Marco Provenzano, Mitarbeiter der Johann&Wittmer Service GmbH, bei der Installation einer Videoüberwachungsanlage.

Foto: RP/Euronics

Es geht um Schutz und Sicherheit: Das Haus verlassen und trotzdem per App über unbefugtes Betreten alarmiert werden – immer mehr Menschen nehmen diesen Service in Anspruch, besonders in Ratingen. Die Stadt ist wegen ihrer guten Verkehrsanbindung für organisierte Banden, aber auch für Einzeltäter sozusagen attraktiv. Der Unterhaltungselektronik-Fachmarkt Euronics XXL Johann+Wittmer trägt diesem Trend mit einem speziellen Service seit längerem Rechnung.

Besonders in der dunklen Jahreszeit steigt das Risiko, Opfer eines Einbruchs zu werden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Fachmarkt das Serviceangebot um Videoüberwachungs- und Alarmanlagen erweitert.

„Wir verzeichnen bereits seit langem ein verstärktes Interesse unserer Kunden an Alarmtechnik“, betont Martin Weidisch, Geschäftsfüher der Johann & Wittmer Service GmbH, aus. Durch die regionale Nähe zum Kunden seien die Wege kurz, so dass die Servicetechniker im Bedarfsfall schnell beim Kunden sind. Bevor jedoch zum Beispiel eine Videoüberwachung installiert werden kann, ist eine eingehende Beratung wichtig.

Gerade im Bereich der Alarmanlagen ist eine qualitativ hochwertige Beratung unabdinglich. Um dem Rechnung zu tragen, gehört der Besuch beim Kunden zu Hause dazu, um individuelle Lösungen zu entwickeln und direkt auf die Kundenwünschen einzugehen. „Diese Leistungen sind für den Kunden kostenlos“, erklärt Weidisch.

Die Spezialisten übernehmen auf Wunsch die Beratung, Planung, Produktauswahl sowie die Einrichtung und Inbetriebnahme einer Videoüberwachung oder eines kompletten Alarmsystems. Der Aufwand zur Absicherung von Wohnungen und Einfamilienhäusern ist recht gering. „Die größte Hemmschwelle für die Nachrüstung einer Alarmanlage ist der Installationsaufwand“, sagt Weidisch. „Gerade in diesem Punkt jedoch braucht der Kunde sich keine Sorgen zu machen, es gibt heute sehr gute zum Teil kabellose Lösungen.“ Auch die Bedienung oder Steuerung ist dank moderner Technologien äußerst komfortabel und einfach. Apps für Smartphone und Tablet-PC sollen die Handhabung und Kontrolle auch von unterwegs erleichtern.

Laut Bußgeldkatalog 2018 ist jedoch Vorsicht geboten, denn bei solch einer Art der Videoüberwachung greift das Bundesdatenschutzgesetz. Der Bundesgerichtshof stellte im Jahr 2010 in seinem Urteil (Az. VI ZR 176/09) fest, was bei der privaten Videoüberwachung laut Datenschutz zu beachten ist: Die Kameras dürfen weder den angrenzenden öffentlichen Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke erfassen. Auch der gemeinsame Zugang zu den Privatgrundstücken darf nicht gefilmt werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn das überwiegende Interesse des Kamerabetreibers die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen überlagert. Sollte der Betreiber gegen einen dieser Punkte verstoßen, ergibt sich daraus ein Unterlassungsanspruch.

Im konkreten Fall hatte ein Unternehmer Kameras installiert, um Einbrüchen und Vandalismus vorzubeugen. Nebenbei erhoffte er sich, sein Wegerecht kontrollieren zu können. Die Kameras filmten allerdings auch das Nachbargrundstück mit.

Die Richter entschieden, dass es unnötig sei, während der Betriebszeit zu filmen, schließlich seien in dieser Zeit Mitarbeiter anwesend.

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