Ratingen Droste-Prozess beginnt heute im Landgericht

Düsseldorf · Wilhelm Droste senior (73) muss sich ab heute vor der Ersten Großen Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts verantworten. Droste, einem Verwandten und einem Bauunternehmer werden Bestechung und Bestechlichkeit vorgeworfen. Eine Baufirma soll handwerkliche Leistungen an Drostes Konditoreibetrieben ausgeführt, im Gegenzug dazu Informationen über bestimmte, noch zu bebauende Grundstücke bekommen haben.

 Wegen einer Einbruchsserie in Luxushotels muss sich eine Bande vor Gericht verantworten.

Wegen einer Einbruchsserie in Luxushotels muss sich eine Bande vor Gericht verantworten.

Foto: rpo/ms

Droste, so hieß es, habe die handwerklichen Leistungen später aber bezahlt. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Wuppertal fallen in die zweite Hälfte der 90er Jahre, in der Droste noch im Rat war. Der Politiker war schon einmal mit Korruptionsverdächtigungen konfrontiert worden. Im Jahre 2000 hatte der Konditormeister alle Ämter niedergelegt, das Amt des Stellvertretenden Bürgermeisters, zudem das Ratsmandat.

In einem RP-Gespräch hatte er damals eingeräumt, Provisionszahlungen angenommen zu haben, die ihm unaufgefordert auf sein Konto überwiesen worden seien und die er ordnungsgemäß versteuert habe. Der Vorwurf damals: Er habe zu Gunsten der Grundstückserwerber auf die Stadtplanung oder auf die Erteilung von Baugenehmigungen Einfluss genommen. Diesen Vorwurf wies der Konditormeister damals weit von sich. Der Rücktritt Drostes von allen Ämtern hatte daraufhin im Rat eine heftige Diskussion ausgelöst über die Grauzone, in der sich kommunale Mandatsträger gemeinhin bewegen können.

BGH-Urteil

Drostes Anwalt Lothar Lindenau hatte in einem RP-Gespräch später betont, dass die damaligen Vorwürfe nicht Verhandlungsgegenstand seien. Der Anwalt beruft sich nun auf einen Rechtsspruch des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Mai 2006, wonach kommunale Mandatsträger keine Amtsträger seien, also auch keine ausführenden Verwaltungstätigkeiten übernähmen. Demnach, so der Düsseldorfer Anwalt, sei der Vorwurf der Bestechlichkeit im Fall seines Mandaten nicht haltbar.

(RP)
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