Schule Digitalpakt: Was die Schulen bekommen
Heiligenhaus · Mit den Fördergeldern von Bund und Land lässt sich wirtschaften. Ein Verteilschlüssel zeigt, wohin die Mittel genau fließen sollen.
Heiligenhaus Da kommt allerhand zusammen: Die Schulverwaltung stand vor der vergleichsweise erfreulichen Aufgabe, einen Betrag von gut 1,1 Millionen Euro aus der Digitalpakt-Schatulle (nebst städtischem Eigenanteil) auf die Grund- und weiterführenden Schulen der Stadt zu verteilen. Daneben geht es im kommenden Jahr vor allem um den Breitband-Ausbau.
So wirkt der Digitalpakt: Wichtig für die Schulen ist zunächst der Ausbau der jeweils eigenen Infrastruktur. Dafür will man Geld in die Hand nehmen. So sieht die Zuteilung im Detail aus: Auf die Adolf-Clarenbach-Schule entfallen 45.402,09 Euro. Die Gerhard-Tersteegen-Schule freut sich über 41.001,41, die Regenbogenschule über 36.370,74 Euro. In die Grundschule Schulstraße sollen 52.649,25 Euro entfallen, auf die Grundschule St. Suitbertus 81.148,45 Euro. Spitzenreiter in dieser Tabelle ist die Gesamtschule (400.180,46 Euro, dicht gefolgt vom Kant-Gymnasium mit 374.757,72. Auf die Realschule schließlich entfällt der Betrag von 156.902,11 Euro. Dies, so heißt es in den Ratsunterlagen, sei das Ergebnis aus „intensiven Erörterungsgesprächen mit den Schulleitungen und den dortigen IT-Beauftragten.
So funktioniert der Breitband-Ausbau: Der sich aus dem Fördermittelverfahren für den Breitbandausbau der HeilIgenhauser Schulen ergebende Eigenanteil der Stadt HeilIgenhaus in Höhe von voraussichtlich maximal 100.000 Euro wird aus der Bildungspauschale zur Verfügung gestellt. Hinter den Ausbau-Entscheidungen für die Schulen vor Ort steckt ein überaus kompliziertes Förderkonstrukt. Eine optimierte Breltbandanbindung stellt die effektive Nutzung der bereits vorhandenen und durch den DigitalPakt Schule NRW noch auszubauenden IT-Infrastruktur und -Ausstattung sicher. Hierfür gibt es Landes- und Bundesfördermittel, wobei die Landesfördermlttel nur dann in Betracht kommen, wenn Bundesfördermittel nicht in Anspruch genommen werden können. Das hängt von der bereits bestehenden Breitbandversorgung ab und wird für jede Schule gesondert geprüft.
Der Eigenanteil der Kommune liegt bei der Bundesförderung bei 50 Prozent, die maximale Fördersumme beträgt 400.000 Euro. Der Eigenanteil bei der Landesmittelförderung beträgt nur 20 Prozent.
Die Prüfung hat ergeben, dass lediglich für die Schule Schulstraße Landesfördermittel beantragt werden können, da für die anderen sieben Schulen grundsätzlich Anspruch auf die vorrangige Bundesförderung besteht.
Die Kosten für den Breitbandausbau aller Schulen werden sich nach Prognose der Verwaltung auf rund 200.000 Euro belaufen (basierend auf einer Auskunft von Netcologne). Auf die Schule Schulstraße entfällt dabei ein geringer Kostenanteil von wahrscheinlich nur rund 5000 Euro. Bei der Berechnung des Eigenanteils der Stadt ist dabei der geringere Prozentsatz bel der Landesförderung unerheblich.
Ausgehend von den maximal zu erwartenden Kosten in Höhe von 200.000 Euro und 50 Prozent Förderung ist deshalb nicht davon auszugehen, dass der Eigenanteil 100.000 Euro überschreitet.