Ratingen Die Stadt sucht neue Schöffen

Ratingen · Die ehrenamtlichen Laienrichter sollen über soziale Kompetenz verfügen.

 Ehrenamtliche Schöffen müssen nicht über juristische Kenntnisse verfügen.

Ehrenamtliche Schöffen müssen nicht über juristische Kenntnisse verfügen.

Foto: Woitschützke

Die Stadt Ratingen sucht Schöffen sowohl für das Erwachsenen- als auch für das Jugendstrafrecht. Die Laienrichter sollen im Erwachsenenstrafrecht am gemeinsamen Schöffengericht des Amtsgerichtes Düsseldorf und in der Strafkammer des Landgerichtes Düsseldorf sowie am Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Ratingen und in der Jugendkammer des Landgerichtes Düsseldorf an der Rechtsprechung teilnehmen.

Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 sind im Bereich des Erwachsenenstrafrechts insgesamt 46 Haupt- und Hilfsschöffen sowie im Bereich des Jugendstrafrechts 15 Jugendhauptschöffen und zwölf Jugendhilfsschöffen zu wählen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Ratingen werden dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Ratingen Vorschlaglisten mit der doppelten Anzahl der geforderten Kandidatinnen und Kandidaten unterbreiten, aus denen dann in der zweiten Jahreshälfte 2018 die benötigten Haupt- und Hilfsschöffen gewählt werden.

Gesucht werden Bewerber, die in Ratingen wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (z.B. Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen wirken bei mündlichen Verhandlungen und an der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der hauptberufliche Richter mit. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für die Entscheidung wie die Berufsrichter. Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden. Schöffen sollten über eine ausgeprägte soziale Kompetenz verfügen, sprich: das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

Das Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Die Gerichte sind interessiert an Bewerbern aus der gesamten Bevölkerung. Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen können sich bis zum 31. März beim Rechtsamt bewerben. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31. März an das Jugendamt. Vordrucke und Infos können unter www.ratingen.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

(RP)
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