Heiligenhaus Die Stadt plant eine Kampfhundesteuer

Heiligenhaus · 27 Tiere sind betroffen. Ihre Halter sollen 700 Euro jährlich pro Hund zahlen. Vergleich: Ein Dackel kostet 108 Euro.

In der Stadt gibt es nach Erkenntnissen des Ordnungsamtes elf Hunde, die nach den Buchstaben des Gesetzes als potenziell gefährliche Kampfhunde gelten. Außerdem 16 Tiere, die nach den Buchstaben des Landesgesetzes zu den "besonderen Rassen" zählen. Gemeinsamkeit: Die Halter dieser 27 Tiere trifft die geplante Erhöhung der Hundesteuer besonders. Pro Hund und Jahr werden 700 Euro fällig. Auch die Steuer auf alle anderen Hunde steigt. Das letzte Wort über die Satzung hat der Rat,

Wird nur ein Hund gehalten, zahlt der Besitzer 108 Euro pro Jahr, bei zwei Hunden sind es pro Tier 135 Euro. Wer drei oder mehr Hunde hält, wird mit 155 Euro zur Kasse gebeten. Heiligenhaus wäre, die entsprechende Ratsentscheidung kommende Woche vorausgesetzt, die fünfte Stadt im Kreis Mettmann, die eine Steuer auf sogenannte Kampfhunde erhebt. Insgesamt erhofft sich die Stadt durch die Steuererhöhung jährliche Mehreinnahmen von 27 000 Euro.

Damit weicht man von einer Linie ab, die bereits 2011 in den vorangegangenen Etatberatungen gezogen worden war. Schon damals stand eine Kampfhundsteuer zur Diskussion. Sie wurde damals seitens der Kämmerei eingestellt — es gebe gerade mal eine Hand voll Hunde der betroffenen Rassen in der Stadt.

Welche Hunde die Neuregelung grundsätzlich betrifft, ist Sache des Landeshundegesetzes. Der hohe Steuersatz wird fällig für gefährliche Hunde im Sinne der Paragrafen 3 und 10. Sie beziehen sich auf Hunde, bei denen nach Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaften die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Betroffen sind die Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbulls, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzung mit anderen Hunden, außerdem auf die besonderen Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu. Es ist aber offen, ob tatsächlich alle Besitzer von potenziell gefährlichen Hunden den vollen Satz zahlen müssen. Das ergibt sich aus Einschränkungen, die die geplante Satzung benennt: Soweit für gefährliche Hunde der Nachweis erbracht wird, dass eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist", kann die Steuer auf Antrag nach dem geringeren Satz von 108 Euro fällig werden. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Verhaltensprüfung nebst Bescheinigung darüber. Diese Möglichkeit ist zweigeteilt: "Für die gefährlichen Hunde muss eine Behörde den Nachweis bescheinigen, bei den Hunden besonderer Rassen genügt ein Sachverständiger — zum Beispiel ein Tierarzt", erklärt Finanzfachmann Jürgen Hollenberg, der die Satzung ausgearbeitet hat.

Der Betrag von 700 Jahressteuer pro Kampfhund liegt nach seinen Angaben deutlich unter dem bundesweit üblichen Satz von 900 bis 1000 Euro. Der Steuersatz ist frei gewählt. Allerdings, so der Finanzfachmann, gebe es einschlägige Gerichtsurteile: So habe das Verwaltungsgericht Trier einen Satz von 1500 Euro als zu hoch abgelehnt, ein Münchener Gericht den Satz von 2000 Euro.

(RP)
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