Ratingen Das Warten auf den Facharzttermin hat ein Ende

Ratingen · Kassenärztliche Vereinigungen helfen bei raschem Termin. Die Verbraucherzentrale informiert.

Akute Gelenkschmerzen, Herzbeschwerden oder plötzliche Sehstörungen: Zur Abklärung ernsthafter Symptome mussten Patienten bisher oft Monate auf einen Termin beim Facharzt warten. Ist eine dringende Untersuchung vonnöten, erhalten gesetzlich Krankenversicherte ab 25. Januar über einen Service der Kassenärztlichen Vereinigungen einen zeitnahen Termin bei einem Orthopäden, Kardiologen oder Neurologen.

"Die Vermittlungshilfe für einen schnellen Termin beim Facharzt gibt's jedoch nur bei besorgniserregenden Beschwerden", erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Sie liefert weitere Hinweise, wie die Unterstützung bei der Terminvergabe künftig funktioniert:

Vermittlungspflicht: Wenn's mit eigener Anstrengung nicht klappt, sind neu eingerichtete Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen dafür zuständig, Patienten innerhalb einer Woche einen Sprechstundentermin bei einem Facharzt zu vermitteln. Die Servicestelle hat darauf zu achten, dass vom Anruf des Patienten bis zur persönlichen Vorstellung beim niedergelassenen Facharzt nicht mehr als vier Wochen vergehen. Ist kein niedergelassener Facharzt verfügbar, bekommen Versicherte ersatzweise einen Behandlungstermin im Krankenhaus angeboten. In diesem Ausnahmefall kann sich die Wartezeit um eine Woche verlängern. Überweisung: Wer aufgrund von langen Wartezeiten die Vermittlungshilfe einer Terminservicestelle für einen Facharztbesuch in Anspruch nehmen will, benötigt hierzu zunächst eine Überweisung vom Hausarzt oder einem anderen Facharzt. Dies gilt jedoch nicht für Untersuchungen beim Augen- oder Frauenarzt. Erstgespräche und Therapiesitzungen bei Psychotherapeuten werden voraussichtlich erst im Laufe der zweiten Jahreshälfte mit ins Angebot aufgenommen.

Dringlichkeit: Der Hausarzt oder Facharzt muss die Dringlichkeit einer weiteren Untersuchung auf der Überweisung angeben, damit die Vier-Wochen-Frist für eine Terminvergabe gilt. Verschiebbare Routineuntersuchungen oder Bagatellerkrankungen berechtigen Patienten nicht zur Wahrnehmung eines schnellen Termins. Dem überweisenden Arzt sollten Beschwerden und der bisherige Verlauf der Erkrankung ausführlich geschildert werden, damit er entscheiden kann, wie rasch ein Facharzt zur weiteren Behandlung hinzugezogen werden sollte. Facharztwahl und -ort: Hilft die Servicestelle bei der Terminvermittlung, können sich Krankenversicherte den Facharzt nicht aussuchen. Den angebotenen Termin müssen sie jedoch nicht wahrnehmen. Sie können auch auf einen Alternativtermin ausweichen. Passt auch dieser nicht, kann weiterhin ein Wunscharzt auf Eigeninitiative gesucht werden. Die von der Servicestelle zugewiesene Facharztpraxis muss in zumutbarer Entfernung erreichbar sein. Als zumutbar gilt die Wegstrecke vom Wohnort des Patienten zum nächstmöglichen Facharzt plus 30 Minuten Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einer entfernteren Arztpraxis.

Die Terminvergabe der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ist ab 25. Januar über die Rufnummer 0211/5970 8990 erreichbar. Ärzte im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein werden die Überweisungen mit einem "A" für "dringend" und einem "B" für "verschiebbar" kennzeichnen.

Infos unter kontakt@vz-nrw.de. Auskünfte zu den Patientenrechten hierzu erteilen auch die 20 lokalen Gesundheitsberatungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Kontaktdaten gibt es im Internet unter www.vz-nrw.de/gesundheitsberatung.

(RP)
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