Heiligenhaus Corona  und die Zeit der Rechnungen

Heiligenhaus · Der Digitalpakt für Schulen und Schüler, außerdem das Programm „Aufholen nach Corona“ haben bisher schon viel gekostet. Wo das Geld gelandet ist.

 Ein Ziel des Digitalpakts: Tablets in die Schulklassen schaffen. Doch damit allein waren und sind die Folgen der Pandemie nicht auszugleichen.

Ein Ziel des Digitalpakts: Tablets in die Schulklassen schaffen. Doch damit allein waren und sind die Folgen der Pandemie nicht auszugleichen.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

„Aufholen nach Corona – Extra-Geld“, das klingt seit gut einem Jahr für die Heiligenhauser Schulen doppelt verheißungsvoll. Schließlich galt und gilt es, zu einem Stück neuer Normalität zurückzufinden nach pandemiebedingten Verwerfungen. Die Stadt erhielt nach Mitteilung für den Schulausschuss eine Pauschale von 240.439 Euro. Einem ähnlichen Ziel dient der Digitalpakt. Zu beiden Projekten liegen jetzt Zwischenbilanzen vor.

Zwischenstand eins, „Extra-Geld“: Hiervon waren mindestens 30 Prozent für Schulbudgets und damit verbundene schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite zu verwenden. Dazu zählten: Besuch außerschulischer Lernorte, Anschaffung von Fördermaterialien und Lizenzen für digitale Förderprogramme sowie Kooperationen mit externen Partnern. Die entsprechenden Mittel wurden den Schulen im November 2021 zur eigenverantwortlichen Verwendung bereitgestellt. Ergebnis: „Bis Mitte Oktober 2022 waren in den meisten Schulen die Mittel vollumfänglich verausgabt, Mehrausgaben wurden zusätzlich durch Umverteilung von Mitteln aus dem Schulträgerbudget finanziert“, heißt es weiter.

Für Bildungsgutscheine waren zunächst mindestens 30 Prozent der fachbezogenen Pauschale zu verwenden. Diese waren im Rahmen der individuellen Förderung durch die Lehrkräfte an einzelne Schüler zu vergeben, die durch bestehende Angebote der Schule nicht ausreichend gefördert werden konnten. Die Bildungsgutscheine (BG) können noch bis Ende 2022 bei zertifizierten externen Anbietern (wie Nachhilfeinstituten) eingelöst werden. Seit dem 1. August 2022 kann dieses Geld nach eigenem Ermessen des Schulträgers weiterhin für BG eingesetzt oder zur Aufstockung des Schul- und Schulträgerbudgets verwendet werden. Laut Stand von Mitte Oktober 2022 wurden von den Schulen 312 Gutscheine ausgehändigt, hiervon wurden allerdings nur 138 bei den Bildungsanbietern eingelöst. Da mit jedem Gutschein 10 Lerneinheiten à 20 Euro abgerechnet werden können, sind somit aktuell Mittel in Höhe von 27.600 Euro hierfür gebunden. Aktuell werden von einigen Schulen noch immer Bildungsgutscheine ausgehändigt, bei anderen Schulen (vorwiegend Grundschulen) gestaltet sich die Verteilung schwieriger, da die Kinder oft bis nachmittags die OGS besuchen oder die Eltern der Grundschüler keine Möglichkeit haben, ihre Kinder zu den Nachhilfeinstituten zu bringen. 

Zwischenstand zwei, Digitalpakt: Das der Stadt zugewiesene Schulträgerbudget beläuft sich auf 1.069.571 Euro. Im Jahr 2020 wurden zunächst drei Förderanträge für die in der zugehörigen Richtlinie aufgeführten Förderbereiche (IT-Grundstruktur, Digitale Arbeitsgeräte und „Schulgebundene mobile Endgeräte“ gestellt. Daraufhin wurden insgesamt 929.403,89 Euro bewilligt. Die tatsächlichen Mittelabrufe beliefen sich auf 818.693,96 Euro. Gute Nachricht: Es konnte nach Ausschreibungen günstiger eingekauft werden als vermutet. Die Minderausgaben in Höhe von 110.709,93 Euro wurden wieder frei gegeben und dem verbliebenen Restbudget zugeteilt. Somit belief sich das Restbudget auf 250.877,04 Euro. Vor Ablauf der Bindungsfrist wurden drei weitere Förderanträge gestellt.

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