Anklage zieht Berufung zurück Cannabis-Plantage im Kleiderschrank: Keine höhere Haftstrafe

Der Heiligenhauser sitzt seit Januar 2017 in Haft. Er war zunächst wegen mehrere Raubüberfälle inhaftiert worden. Das Canabis-Verfahren wurde voneinander getrennt verhandelt.

 Die Verhandlung wurde in Wuppertal geführt.

Die Verhandlung wurde in Wuppertal geführt.

Foto: dpa/Uli Deck

Klamotten, Schuhe oder die Playstation: Im Schrank eines Jugendzimmers würde man so einiges erwarten. Das allerdings jemand ein solches Möbelstück als Cannabis-Plantage nutzt, ist eher ungewöhnlich.

Einem mittlerweile 22-jährigen Heiligenhauser hatte besagte Pflanzenzucht im Kleiderschrank zwei zusätzliche Haftmonate eingebracht, nachdem der junge Mann im Jahre 2016 mehrere Raubüberfälle begangen hatte und dafür zu drei Jahren und sechs Monaten Jugendhaft verurteilt worden war. Weil man besagten Schrank im Kinderzimmer der elterlichen Wohnung erst bei einer Hausdurchsuchung gefunden hatte, nachdem man den Angeklagten einen Tag zuvor wegen der  Raubüberfälle inhaftiert hatte, wurden das Cannabis-Verfahren und das Raubverfahren voneinander getrennt.

Wegen letzterem sitzt der Heiligenhauser seit Januar 2017 in Haft, die Drogen-Sache war erst im Mai vergangenen Jahres verhandelt worden. Beides zusammen war vom Amtsgericht zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten zusammengefasst worden.

Der Staatsanwaltschaft waren die zwei zusätzlichen Monate wegen der „Cannabis-Plantage“ nicht genug – dort hätte man den Angeklagten gerne für vier Jahre und vier Monate in Haft gesehen und war deshalb in die Berufung gegangen. Die wurde nun verhandelt und von der Anklage zurückgenommen. Nicht zuletzt deshalb, weil der Vorsitzende Richter gleich darauf hingewiesen hatte, das es nicht Aufgabe einer Berufungskammer sei, derart geringfügige Änderungen eines angemessenen Urteils vorzunehmen.

Für den Angeklagten sollen sich nun Ende September die Türen der Haftanstalt in die Freiheit öffnen. Bereits im vergangenen Sommer hatte er auf seine Haftentlassung nach dem Verbüßen der Zweidrittel-Strafe gehofft und als daraus nichts wurde, hatte er in der JVA prompt wieder zum Joint gegriffen. Eine einwöchige Freiheitssperre und Fernsehverbot waren die Folge – der Angeklagte erklärte seinen Fehltritt mit dem Frust über den Verbleib in der Haftanstalt.

Wegen seines Alters wurde er mittlerweile auch in den Erwachsenenvollzug nach Siegburg verlegt, seit März sind dort infolge der Pandemie keine Besuche erlaubt. Die Haftzeit scheint der 22-Jährige genutzt zu haben, bereits in der Jugendhaft hatte er eine Malerausbildung abgeschlossen.

Ob er zukünftig die Finger vom Marihuana lassen wird, muss sich noch erweisen. Eine Entzugsbehandlung hatte er jedenfalls abgelehnt, ein Suchtproblem sieht er bei sich nicht.

Die Eltern und der Bruder des jungen Mannes saßen bei der Verhandlung im Wuppertaler Gerichtssaal und ließen den Vorsitzenden Richter wissen: „Wir warten zuhause auf ihn.“ Man habe drei Wohnungen gekauft, einen Imbiss für die beiden Söhne eröffnet und wolle nun nach vorne schauen.

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