Ratingen Bürger Union fordert neue Flüchtlingszahlen

Ratingen · Die Fraktion will wissen, wie die Belegungsquote in den städtischen Unterkünften aussieht und welche Kosten mittelfristig entstehen.

Flüchtlingskinder werden unter anderem am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Ratingen West unterrichtet.

Flüchtlingskinder werden unter anderem am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Ratingen West unterrichtet.

Foto: Blazy, Achim (abz)

Noch vor wenigen Jahren hatte dieser Aufgabenbereich allerhöchste Priorität – bundesweit und auch auf kommunaler Ebene. Nun rollt die Bürger Union (BU) dieses Thema neu auf. So soll die Verwaltung beauftragt werden, zum nächsten Haupt- und Finanzausschuss sowie zum Rat eine detaillierte Aufstellung der städtischen Flüchtlingsunterkünfte inklusive der jeweils aktuellen Belegungsquote und deren Entwicklung in den vergangenen zwei Jahren sowie eine Übersicht über die Mietrestlaufzeiten der angemieteten Immobilien in einer Mitteilungsvorlage darzustellen.

Seit über einem Jahr habe die Verwaltung keine aktualisierten Daten mehr über die Auslastung der städtischen Flüchtlingsunterkünfte kommuniziert. Der Vorlage 74/2019, Seite 4, war die Information zu entnehmen, dass aktuell kein einziger Flüchtling weniger als 15 Monate in Ratingen untergebracht sei. „Die letzten unserer Fraktion erinnerlichen mündlichen Mitteilungen der Verwaltung zum Thema Belegungsquoten stammen vom damals noch zuständigen Ersten Beigeordneten Rolf Steuwe aus dem Jahre 2018“, heißt es in einer Mitteilung der Fraktion, „hier wurde ein Überhang von mehr als 500 Plätzen in der Summe genannt, der aber, so hieß es, angesichts der Unwägbarkeiten bei der Entwicklung der Flüchtlingssituation angemessen sei.“

Der Rat der Stadt und auch die Verwaltung hätten stets darauf gedrungen, dass eine Unterbringung der Flüchtlinge in Wohnungen das vorrangige Ziel sein muss und niemand über einen langen Zeitraum in einer der Sammelunterkünfte untergebracht werden soll. Die BU erachtet es als dringend geboten, aktuelle und detaillierte Informationen zu allen gemieteten und auch sich im städtischen Eigentum befindlichen Unterkünften zu erhalten, um eine valide Basis für künftig anstehende Entscheidungen zu ermöglichen.

Zu diesen Informationen zählen neben den Mietkosten auch eine Aufstellung der sonstigen Kosten, beispielsweise für die Bewachung der Einrichtungen, sowie eine Gegenüberstellung der vom Bund und vom Land geleisteten Kompensations- und Entlastungsleistungen sowie das finanzielle Gesamtsaldo.

Die CDU-Landtagsabgeordnete Claudi Schlottmann hatte Ende des vergangenen Jahres mitgeteilt, dass die Kommunen in NRW 432 Millionen Euro zur  Bewältigung der Flüchtlingsunterbringung bekommen werden. Schlottmann: „Der Bund gibt seit 2016 jährlich etwa zwei Milliarden Euro an die Kommunen zur Unterstützung der Bewältigung der Herausforderungen, die sich aus den hohen Zugangszahlen an Flüchtlingen in den vergangenen Jahren ergeben haben. Die mit dem Bund vereinbarte Integrationspauschale für die Jahre 2016, 2017 und 2018 hat die rot-grüne Vorgängerregierung vollständig im allgemeinen Landeshaushalt vereinnahmt und somit den kommunalen Anteil nicht an die Kommunen weitergegeben.“

Als die NRW-Koalition im Juni 2017 die Landesregierung übernahm, habe sich keinerlei Ansatz in der mittelfristigen Finanzplanung gefunden: „Jedoch hat die NRW-Koalition den ersten Spielraum genutzt, der sich aus dem guten Haushaltsabschluss 2018 ergeben hat und schon 2018 100 Millionen Euro an die Kommunen weitergereicht, um ihnen die nötige Unterstützung zukommen zu lassen.“

Für 2019 habe erstmals die neue Landesregierung selbst mit der Bundesregierung verhandelt und vereinbart, dass der Bund auch für 2019 eine Integrationspauschale in gleicher Höhe wie in den vorherigen Jahren zahlt.

Dabei sei diese Pauschale ausdrücklich für die zusätzlichen Kosten der Kommunen und des Landes vorgesehen. Schlottmann: „Aufgrund der besonderen Belastungen der Kommunen haben wir uns dennoch entschieden, den Betrag von 432 Millionen Euro vollumfänglich an die Kommunen weiterzuleiten und nichts von diesem Geld auf Landesebene zu behalten.“

Und sie sagte damals: „Wir wissen heute noch nicht, inwieweit der Bund auch ab dem Jahr 2020 eine Integrationspauschale etatisiert, dies ist völlig offen. Die Verhandlungen, inwieweit sich der Bund überhaupt an den flüchtlingsbedingten Kosten ab dem Jahr 2020 beteiligt, stehen am Anfang. Es ist mir sehr wichtig, das Signal zu geben, dass wir zur Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen stehen und unser Wort halten.

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