Kreis Mettmann Ausflüge: Hohe Waldbrandgefahr ernst nehmen

Düsseldorf · Auf die zunehmende Waldbrandgefahr und die damit verbundenen Folgen für Flora und Fauna macht der Pressesprecher der Kreisjägerschaft Düsseldorf und Mettmann, Manfred Carl Seibel, aufmerksam. Durch die ungewöhnliche Aprilhitze ist die Vegetation so trocken, dass der Deutsche Wetterdienst fast flächendeckend die beiden höchsten Gefährdungsstufen ausgerufen hat.

Die Kreisjägerschaft appelliert an alle, die einen Ausflug in die Natur planen, die Gefahr ernst zu nehmen und mögliche Waldbrand-Ursachen auszuschließen. Verpackungsmüll und Zigarettenkippen gehörten nicht in die Natur. Es müsste klar sein, dass eine zerbrochene Bierflasche im ausgedörrten Gras wie ein Brennglas wirke, betonte Seibel. Weniger bekannt ist, dass auch die enorme Restwärme des PKW-Katalysators einen Waldbrand auslösen kann, wenn das Auto auf trockenen Wald- und Wiesenrändern abgestellt wird.

"Wir rufen alle Erholungssuchenden auf, sich umsichtig zu verhalten, damit Schäden in der Natur, wie sie 2003 auftraten, vermieden werden", betont Seibel. Im Jahrhundertsommer 2003 gab es aufgrund der langen Trockenperioden über 2.500 Waldbrände in Deutschland, es wurden 1.300 Hektar Vegetation vernichtet, das sind zehnmal mehr als in durchschnittlichen Jahren. Die Hälfte der Brände ging auf Fahrlässigkeit und Brandstiftung zurück.

Nach einem Großfeuer dauert es Jahre, bis sich Tier- und Pflanzenwelt regeneriert haben, so Manfred Carl Seibel. Zudem gefährdet zurückgelassener Verpackungsmüll wie Scherben, Getränkedosen, Plastikringe und –schnüre das Leben von Wildtieren direkt. Schwer heilende Schnittwunden oder Erstickungstod durch Tüten und Stricke sind nur zwei von vielen Risiken.

Zur Verhütung von Waldbränden besteht nach dem Forstrecht ein Rauchverbot im Wald. In vielen Bundesländern gilt die Regelung vom 1. März bis 31. Oktober. Außerdem sind das Feuermachen und das Einrichten von Feuerstellen verboten. Das Land Nordrhein-Westfalen beispielsweise ahndet einen Verstoß mit Geldbußen bis zu 25 000 Euro. Erlaubt ist hingegen, auf entsprechend eingerichteten und genehmigten Plätzen zu grillen.

(RP)
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