Auflagen für Märkte in Ratingen City Kauf sagt Trödel- und Bauernmarkt ab

Ratingen · Die Durchführung sei möglich, aber nur unter sehr strengen Auflagen, so das Ratinger Ordnungsamt. Diese seien aber personell und inhaltlich kaum zu stemmen, so der Vorstand der Werbegemeinschaft.

 Weil eine Kontrolle von Besuchern nicht möglich ist, fällt der Bauernmarkt erneut aus.

Weil eine Kontrolle von Besuchern nicht möglich ist, fällt der Bauernmarkt erneut aus.

Foto: Achim Blazy (abz)

 Nach Genießerwochenende mit Feierabendmarkt und dem Ratingen Festival wird es nun erst einmal keine Großveranstaltungen mehr in der Ratinger Innenstadt geben.

Nach intensiven gemeinsamen Überlegungen sind City Kauf und Ordnungsamt der Stadt Ratingen zu dem Ergebnis gekommen, dass die geplanten Großveranstaltungen des Trödelmarkts am 5. September und des Bauernmarktes mit verkaufsoffenem Sonntag am 26. September aufgrund der aktuellen Coronaentwicklung nicht zu verantworten und nach den Maßgaben der Coronaschutzverordnung NRW vom 17.8.2021 nicht umzusetzen sind. Dies teilten am Mittwoch Bernhard Schultz und Gerd Pfannkuchen vom Vorstand des City-Kaufs mit.

Nach der Coronaschutzverordnung dürfen an „Veranstaltungen im Freien mit gleichzeitig mehr als 2500 aktiv Teilnehmenden, Besucherinnen und Besuchern oder Zuschauenden (Großveranstaltungen)“ nur Immunisierte und Getestete teilnehmen (3-G-Regelung). Der Veranstalter müsste also durch Zugangskontrollen im gesamten Innenstadtbereich gewährleisten, dass alle Besucher, Aussteller und herumlaufende Anwohner geimpft, genesen oder getestet sind.

Allerdings trage die aktuelle Verordnung auch wieder maximal zu allgemeiner Verwirrung bei, denn sie sagt auch: „Wenn eine Zugangskontrolle bei Veranstaltungen im Freien aufgrund des Veranstaltungscharakters nicht erfolgen kann, haben die für die Veranstaltung verantwortlichen Personen auf das Erfordernis eines Negativtestnachweises in Einladungen und durch Aushänge hinzuweisen und nachweislich stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen.“

Das führte im City-Kauf-Vorstand zu Überlegungen, ob die Veranstaltungen formaljuristisch nicht doch durchsetzbar sind. „Letztendlich führt dieser Absatz der Verordnung aber die eigentliche Intention, die Bürger vor einer Infektion zu schützen, ad absurdum“, meinen Schultz und Pfannkuchen. Denn wer und in welchem Umfang sollte und könnte solche stichprobenartigen Kontrollen durchführen und etwaige nicht geimpften, genesenen oder getesteten Personen „höflich“ bitten, die Innenstadt zu verlassen. Oder nicht geimpften Anwohnern eine Ein-Tages-Quarantäne zu verordnen und Knöllchen verteilen.

„So haben wir uns schweren Herzens entschlossen, die bisherigen Lockerungen nicht durch eine nicht zu kontrollierende Großveranstaltung, wo sich viele Menschen anstecken könnten, zu gefährden“, erklären Schultz und Pfannkuchen im Namen des City-Kauf-Vorstandes.

Nach dem gut besuchten Ratingen Festival gab es von den Bürgern gleichermaßen Lob und Kritik. Während die einen die Veranstaltung begrüßten, fürchteten andere, dass diese die Infektionszahlen in die Höhe treibe. Das Ratingen Festival habe einen gänzlich anderen Charakter, gibt Holzberg zu bedenken. Es sei auf mehrere Punkte verteilt gewesen, alle Zugänge wurden kontrolliert und bei den Konzerten feste Plätze zugewiesen. Genau dies sei bei einem Trödel- oder Bauernmarkt nicht möglich, so Holzberg. Es sei kaum zu verhindern, dass sich Besucher an den Ständen zusammendrängen, wenn das Angebot besonders attraktiv sei. Die Einhaltung der Abstandsregel gerate dann schnell in Vergessenheit. Für die Kontrolle würden so viele Helfer benötigt, dass ein Veranstalter überlegen müsse, ob das noch rentabel sei.

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