Ratingen BU: Befristet keine Steuern für Hunde aus Tierheim
Ratingen · Die Gewährung einer befristeten Hundesteuerbefreiung für einen aus einem Tierheim oder über einen Tierschutzverein vermittelten Hund biete einen finanziellen Anreiz für potenzielle Hundehalter und führe zu einer höheren Vermittlungsquote, so die Bürger Union.
(RP/kle) Der Rat der Stadt Duisburg hat nach Angaben der Fraktion der Bürger Union (BU) im Jahr 2019 beschlossen, dass Halter von Hunden, die aus dem städtischen Tierheim übernommen werden, für die Dauer von zwei Jahren von der Hundesteuer befreit sind. „Nicht nur Duisburg, sondern auch viele andere Kommunen (Düsseldorf, Essen, Mülheim/Ruhr und auch Wuppertal) sehen in ihren Hundesteuersatzungen eine befristete Steuerbefreiung bei der Aufnahme eines Hundes aus dem kommunalen Tierheim vor“, heißt es in einem Schreiben der BU.
Der Hintergrund sei, dass junge Hunde gut vermittelbar seien, ältere Hunde hingegen häufig eine längere Zeit in einer Pflegestation oder in einem Tierheim verbringen müssen, bevor sie vermittelt werden können. Die Gewährung einer befristeten Hundesteuerbefreiung für einen aus einem Tierheim oder über einen Tierschutzverein vermittelten Hund biete einen finanziellen Anreiz für potenzielle Hundehalter und führe zu einer höheren Vermittlungsquote, so die BU-Fraktion. Ratingen habe kein eigenes Tierheim, es bestehe eine Kooperation mit dem Düsseldorfer Tierheim, sodass in der Satzungsänderung das Düsseldorfer Tierheim berücksichtigt wird. § 3 der Hundesatzung der Stadt Ratingen (Steuerbefreiung) soll gemäß BU-Antrag verändert werden.