Radevormwald Wie ein simpler Ebay-Verkauf vor dem Amtsgericht landete

Radevormwald · Manchmal muss sich das Amtsgericht in Wipperfürth mit erstaunlichen Dingen beschäftige. So stand nun ein 26-jähriger Maschinenanlagenführer aus Radevormwald wegen des Verkaufs einer Spielkonsole der Marke Nintendo Wii U vor Gericht. Er hatte die Konsole im Mai 2016 auf der Online-Verkaufsplattform Ebay gebraucht gekauft. "Sie hat bei mir einwandfrei funktioniert", betonte der 26-Jährige. Zusammen mit seiner Frau habe er das Gerät einige Wochen benutzt, ehe das Ehepaar sie dann in den Schrank gelegt hatte. Gegen Weihnachten 2016 hatte er das Spielgerät wiederum selbst bei Ebay eingestellt. "Da ist sie relativ schnell für gutes Geld gekauft worden", sagte der Rader, genauer gesagt: für 319,50 Euro. Soweit, so alltäglich.

Gemeinsam mit seiner Frau habe er direkt nach dem Verkauf die Wii U verpackt und verschickt. An dieser Stelle wurde die Sache dann unübersichtlich. Denn als die Konsole bei ihrer neuen Besitzerin angekommen war, stellte diese einen Defekt auf der Rückseite des Geräts fest. Daraufhin reklamierte sie den Verkauf bei Ebay, was aber zu keiner Einigung mit dem Verkäufer führte. Der sah sich nicht in der Pflicht: "Ich habe noch nie defekte Ware verkauft. Bei mir war die Konsole in einwandfreiem Zustand", bekräftigte er vor Gericht.

Der Richter äußerte Zweifel: "Mir fällt schwer, zu glauben, dass die Geschädigte da selbst mit dem Schraubendreher rangegangen sein soll." Der Anwalt des Angeklagten hakte ein: "Was spricht dagegen?" Der Richter konterte: "Dagegen spricht die Erfahrung in solchen Fällen. Und dass die Geschädigte den Schaden sehr zeitnah gemeldet hat". Gemeinsam betrachteten Richter, Anwalt und Angeklagter anschließend die Fotos der beschädigten Wii-Konsole. "Haben Sie denn schon mal Ärger bei Ebay gehabt?", wollte der Richter wissen. Nein, lautete die Antwort. "Wie viel verkaufen Sie dort?" Einige Sachen, sagte der Angeklagte. "Was heißt einige?" Immer wieder einmal Spiele, er habe etwa 150 Bewertungen bei der Verkaufsplattform. Dann betonte der Angeklagte: "Ich verkaufe aber keine defekten Sachen. Ich habe das extra mit meiner Frau vor dem Einpacken kontrolliert." Warum er das gemacht habe, wollte der Richter dann wissen. "Weil ich eben keine defekte Ware verkaufen will", kam die Antwort einmal mehr.

So drehte sich die Beweisführung m Kreis, ehe der Richter schließlich einen Vorschlag machte, um die Sache aus der Welt zu schaffen: "Sie erstatten der Geschädigten den Kaufpreis von 319,50 Euro binnen zweier Monate - und wir stellen das Verfahren hiermit ein." Der Angeklagte ließ sich darauf ein.

(wow)
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