Radevormwald Wegen Betrugs verurteilt - es droht eine Haftstrafe

Radevormwald · Wegen Betrugs in drei Fällen wurde ein Radevormwalder am Mittwoch zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 22-Jährige hatte Ende 2009 im Internetauktionshaus E-Bay einen DVD-Player, einen Koffer sowie ein Mobiltelefon versteigert. Nachdem er das Geld von den Gewinnern der Auktion erhalten hatte, hat der Verurteilte die Waren jedoch nie an diese verschickt. Der Gesamtwert der Gegenstände belief sich auf rund 200 Euro.

Schuldspruch auf Bewährung

In der Verhandlung wurde ein Urteil auf Bewährung in eine Strafe auf Bewährung umgewandelt. Im vergangenen Jahr war der junge Mann wegen dieser drei Taten schuldig gesprochen worden. Da er seine Bewährungsauflagen aber nicht erfüllte, musste er jetzt wieder vor Gericht erscheinen — eine Besonderheit im Jugendstrafrecht. Der gebürtige Remscheider hat es sechs Monate lang versäumt, durch gute Führung eine Tilgung des Schuldspruches zu erwirken. Er war seinen Bewährungsauflagen aber wiederholt nicht nachgekommen, hatte die ihm auferlegten Sozialstunden nicht abgeleistet und den Kontakt zu seiner Bewährungshelferin mehrfach abgebrochen.

Der Radevormwalder war bereits im Vorfeld mehrfach durch Fälle von Körperverletzung und Drogenkonsum aufgefallen und war wegen Diebstahls schon zu einer Woche Dauerarrest verurteilt worden. Auch einer ambulanten Drogenberatung musste er sich unterziehen.

Zu seinen Taten wollte sich der 22-Jährige nicht äußern. Er zeigte sich teilnahmslos und lethargisch. Den Verstoß gegen seine Bewährungsauflagen begründete er damit, dass seine Hartz-IV-Bezüge gesperrt wurden und er nicht mobil genug gewesen sei. Den Angaben seiner Bewährungshelferin zufolge, stammt der Verurteilte aus problematischen Familienverhältnissen und wohnt allein, seit seine Freundin ihn verlassen hat. Seine Schulausbildung hat er abgebrochen. Zuletzt hat er eine berufsfördernde Maßnahme besucht.

Letzter Warnschuss

Zusätzlich zu seiner Bewährungsstrafe muss der 22-Jährige nun innerhalb der nächsten vier Monate 100 Sozialstunden leisten. Außerdem muss er die Opfer seines Online-Betrugs entschädigen. Bisher hatte er nur etwa 20 Euro des erbeuteten Geldes zurückgezahlt.

Da der Angeklagte bisher seine Auflagen nicht erfüllt hat und mehrfach straffällig wurde, müsse angenommen werden, dass bei ihm "schädliche Neigungen" vorliegen. Bei wiederholtem Verstoß gegen seine Auflagen drohen dem Radevormwalder jetzt bis zu sechs Monate Haft. Die Richterin bezeichnete den Urteilsspruch als "letzten Warnschuss."

(RP/ac)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort