Radevormwald Vorwurf: sexuelle Nötigung in drei Fällen

Radevormwald · Ein 45-jähriger Angeklagter soll in einer Firma eine Mitarbeiterin zu sexuellen Handlungen an ihm gezwungen haben.

Die Taten, die einem 45-jährigen Dortmunder vorgeworfen werden, sollen sich zwischen dem 14. Mai und 12. Juli 2012 in einem Rader Unternehmen ereignet haben. Der Angeklagte soll eine von ihm eingestellte Bürokraft in drei Fällen zu sexuellen Handlungen an ihm, unter anderem zu Oral-Verkehr, gezwungen haben, weshalb die Anklage der Staatsanwaltschaft des Kölner Landgerichts auf schwere sexuelle Nötigung lautet.

Der Tatverdächtige soll das mutmaßliche Opfer in einem Fall mit einem Messer, das er laut Anklageschrift an Hals und Brust ansetzte, bedroht haben. Seit gestern wird der Fall verhandelt. Zeugen waren zur ersten Verhandlung nicht geladen, sie werden erst beim nächsten Termin am 21. März vernommen. Aus diesem Grund machte der Angeklagte noch keine Aussagen zu den Vorwürfen: "Mein Mandant wird aussagen, aber erst in der nächsten Sitzung", sagte die Verteidigerin.

Damit wolle sie vermeiden, dass das mutmaßliche Opfer im Vorfeld von der Aussage ihres Mandanten in Kenntnis gesetzt wird und ihre Aussage anpassen kann. "Dafür gibt es zu viele Unstimmigkeiten in den Tatschilderungen", sagte die Anwältin. Was sie damit meinte, ging im späteren Verlauf der Verhandlung aus dem Protokoll des Haftbefehls vor. Demnach gab die Mitarbeiterin, die von dem Angeklagten sexuell genötigt worden sein soll, an, dass sich der dritte Übergriff am 12. Juli des vergangenen Jahres gegen 16 Uhr ereignet habe. Bei der Polizei sagte der 45-jährige Angeklagte jedoch aus, dass er an diesem Tag den Sohn seiner Lebensgefährtin zu einer Therapie gefahren und ihn bereits zwischen 16 und 16.10 Uhr abgeholt habe. Zum Tatzeitpunkt sei er folglich nicht im Betrieb gewesen.

Welche Aussage zutrifft, müssen die weiteren Verhandlungstage und Zeugenbefragungen zeigen. Ebenso muss der Umstand geklärt werden, ob der Angeklagte tatsächlich wegen seiner Diabetes-Erkrankung seit längerem impotent ist. Denn das gab er ebenfalls bei der Polizei an. Bei der Vernehmung im August sagte der Angeklagte auch, dass er sich an eine Situation im Juni erinnere, bei der er sich mit seiner Mitarbeiterin über die stressige Arbeit unterhalten habe. Diese hätte ihm daraufhin angeboten, ihn oral zu befriedigen. Als das aufgrund der Impotenz nicht erfolgreich gewesen sei, habe er der Bürokraft mitgeteilt, dass er so etwas auch nicht mehr wolle. "Außerhalb dieser einvernehmlichen Handlung hat es zwischen uns keinerlei sexuelle Übergriffe gegeben", sagte der Angeklagte laut Haftbefehl-Protokoll. Bevor das Protokoll verlesen worden war, hatte der 45-Jährige ruhig, sachlich und ausführlich alle Fragen der Richterin und des psychologischen Gutachters über sein Leben, seine Persönlichkeit und seine Arbeit beantwortet. So auch zu seinem Selbstmordversuch im Jahre 2008 und der anschließenden Scheidung von seiner Frau.

Aus der Verhandlung ging auch hervor, dass der Angeklagte ebenfalls im Sommer des vergangenen Jahres wegen Unterschlagung von fast 10 000 Euro aus dem Rader Unternehmen entlassen wurde. Diese Tat hat der 45-Jährige bei der Polizei gestanden. Sie ist aber nicht Teil der aktuellen Anklage.

(RP/top)
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