Bilanz der Verwaltung Lob für die Baumschutzsatzung

Radevormwald · Die Neufassung habe sich für die Bürger bewährt, erklärt die Verwaltung. Es müssen für das Fällen von Bäumen weniger Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. In Fällen akuter Gefahr durch Bäume kann sofort gefällt werden.

 Die Neuregelung der Verwaltung hat es für die Bürger in Fragen der Baumpflege oder -beseitigung leichter gemacht.

Die Neuregelung der Verwaltung hat es für die Bürger in Fragen der Baumpflege oder -beseitigung leichter gemacht.

Foto: Blazy, Achim (abz)

Die Stadt Radevormwald zieht eine positive Bilanz der geänderten Baumschutzsatzung. Dazu wird die Verwaltung im kommenden Stadtentwicklungsausschuss die Mitglieder informieren. In der Beschlussvorlage zum Ausschuss heißt es: Das Ziel, mit der neuen Satzung bürgerorientierter zu werden, sei erreicht worden.

Seit die neue Satzung Ende Februar 2018 eingeführt wurde, sind Ausnahmegenehmigungen zum Fällen von Bäumen in 25 Fällen erteilt worden. Vier Bäume, von denen eine akute Gefahr ausging durften in Absprache mit der Verwaltung sofort gefällt werden, ohne dass eine Genehmigung erteilt werden musste. Im Durchschnitt entspricht dies 15,5 Bäumen im Kalenderjahr im Vergleich zu durchschnittlich 59 Bäumen pro Jahr – als noch die alte Baumschutzsatzung galt. „Das liegt daran, dass die Eigentümer nun viele Bäume fällen dürfen, ohne die Verwaltung um eine Genehmigung zu bitten“, erläutert Burkhard Klein, Leiter des Bauverwaltungsamtes.

Die Behörde erhalte etwa 120 Anfragen im Jahr zum Thema Baumschutz beziehungsweise zur Baumfällung. Im Vergleich dazu würden durchschnittlich nur 13 Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Das Bauverwaltungsamt prüfe zunächst, ob der Baum nach den Vorschriften der Satzung unter Schutz steht und die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen. Unter Umständen wird ein Ortstermin vereinbart. Falls es sich um einen geschützten Baum handelt, gibt das Amt Ratschläge zu Pflegemaßnahme. „Daher mündet auch nur ein kleiner Teil der Anfragen in einem Fällantrag beziehungsweise in einer Ausnahmegenehmigung“, erklärt die Verwaltung unserer Redaktion.

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