Radevormwald Vater will jetzt Unterhalt fürs Kind zahlen

Radevormwald · Als "total zerrüttet" beschrieb der Angeklagte sein Verhältnis zu der in Radevormwald lebenden Ex-Partnerin und Tochter. Vor Gericht musste der 26-jährige Wuppertaler erscheinen, weil er 14 Monate keinen Unterhalt für sein Kind gezahlt hatte.

Dabei hatte der Kindsvater von Mai 2010 bis Juni 2011, in dem er nicht zahlte, eine feste Arbeitsstelle bei einem Radevormwalder Unternehmen. Der Staatsanwalt verlas alle Lohnabrechnungen, wobei der Verdienst jeweils zwischen 1500 und 2500 Euro brutto im Monat lag. Warum er dennoch der Unterhaltszahlung nicht nachkam, blieb in der Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Wipperfürth offen. Dass zwischen dem Kindsvater und seiner Tochter keinerlei Verbindung besteht, zeigte auch die Antwort auf die Frage des Richters nach dem Alter der Tochter. "Sieben oder acht", sagte der Angeklagte unsicher nach einiger Überlegung.

Ende 2011 stand der Wuppertaler schon einmal vor Gericht. Damals wurde ein Rechtsstreit um die Höhe der Unterhaltungsleistung geführt. Während der Zeit, die der Angeklagte nicht zahlte, mussten Behörden unterstützend eingreifen. So erhielten die Mutter und ihr Kind als sogenannte Bedarfsgemeinschaft Sozialgeld vom Jobcenter sowie von der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamts. Diese fordern das Geld nun zurück.

Im November verlor der 26-Jährige jedoch seine Arbeitsstelle in Radevormwald und konnte den Forderungen nicht nachkommen. Seit Januar hat der junge Vater eine neue Arbeitsstelle in Karlsruhe angetreten. "Mein Mandant hat sich bundesweit beworben und für den Job sogar sein soziales Umfeld in Wuppertal aufgegeben", sagte der Anwalt. Sein Mandant sei nun wieder zahlungsfähig und -willig, fügte er hinzu.

Richter, Staatsanwalt und Verteidiger einigten sich auf eine Einstellung des Verfahrens unter der Auflage, 272 Euro pro Monat in den kommenden sechs Monaten direkt an die Ex-Partnerin zu zahlen. Der Angeklagte willigte ein. Zu seinem Kind will er aber weiterhin keinen Kontakt aufnehmen.

(RP)
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