Radevormwald Urteil wegen Internetbetrugs auch ohne den Angeklagten

Radevormwald · Internetbetrug lohnt sich nicht: Das zeigte jüngst eine Verhandlung vor dem Strafrichter am Wipperfürther Amtsgericht. In Abwesenheit des Angeklagten wurde dabei ein Strafbefehl über 50 Tagessätze zu je 30 Euro, somit also eine Geldstrafe von satten 1500 Euro, verhängt.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete dabei auf Betrug. Ein 22-jähriger Radevormwalder soll in einem kostenfreien Verkaufsportal im Internet einen HD-Rekorder für 45 Euro angeboten und verkauft haben. Der Mann hatte den Rekorder jedoch anschließend nach dem Vertragsabschluss nicht an den Käufer verschickt. 15 Minuten warteten der Richter und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft vergeblich auf den Angeklagten, bevor sie den Strafbefehl erließen.

Ein "unbeschriebenes Blatt" ist der Radevormwalder nicht, ergab die sich anschließende Verhandlung. "Die vorherigen Verhandlungen gegen den Angeklagten wurden alle eingestellt", erklärte der Richter. Wenn der 22-Jährige in der vorgegebenen Frist keinen Einspruch einlegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt genauso wie ein Strafurteil.

Die Strafe wird dann in das Bundeszentralregister eingetragen, unter Umständen auch in das Führungszeugnis. Sollte der Angeklagte nach Erhalt des Strafbefehls jedoch gegen das Urteil Einspruch einlegen, wird der wegen Betrugs Verurteilte zum nächsten Termin erscheinen müssen. Dann wird er sein Verhalten vor und nach dem Verkauf des HD-Rekorders darlegen müssen, um den Betrug zu widerlegen oder zumindest rechtfertigen zu können.

(heka)
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