Radevormwalder vor Gericht Trunkenheitsfahrer wollte sich rausreden

Radevormwald · Sturzbetrunken war der 56-jährige Radevormwalder mit seinem Mofa-Roller nach Halver gefahren. Der Angeklagte stritt die Fahrt trotz der belastenden Zeugenaussagen ab.

 Das Urteil vor dem Wipperfürther Amtsgericht war eindeutig: Richter und Staatsanwaltschaft waren von der Schuld des Angeklagten überzeugt.

Das Urteil vor dem Wipperfürther Amtsgericht war eindeutig: Richter und Staatsanwaltschaft waren von der Schuld des Angeklagten überzeugt.

Foto: dpa/Uli Deck

Eine kuriose Geschichte bekamen jetzt der Richter und die Staatsanwältin des auch für die Bergstadt zuständigen Wipperfürther Amtsgerichts von einem 56-jährigen Radevormwalder aufgetischt.

Der Mann soll im November 2020 mit seinem Mofa-Roller sturzbetrunken von Radevormwald nach Halver gefahren sein. Fest stand, dass er an diesem Abend ordentlich alkoholisiert gewesen war. Eine entnommene Blutprobe um 21.10 Uhr ergab einen Wert von 2,87 Promille.

Was zuvor geschehen war, davon musste sich das Gericht erst anhand von Zeugenaussagen ein Bild machen: An diesem Abend war gegen 20.50 Uhr einer Familie aus Schalksmühle, die auf der Bundesstraße 229 mit dem Auto unterwegs war, der sehr langsame Rollerfahrer aufgefallen. „An einer Fußgängerinsel machte der Rollerfahrer einen Schlenker und stürzte“, sagte die Beifahrerin als Zeugin während der Hauptverhandlung aus.

Mit ihrem Ehemann eilte sie dem Gestürzten zu Hilfe und alarmierte den Rettungswagen. Zwei weitere Männer eilten ebenso herbei, um zu helfen. „Als der Rollerfahrer hörte, dass der Rettungswagen unterwegs ist, versuchte er aufzustehen, fiel aber sofort wieder hin“, berichtete die Zeugin weiter. Später schaffte es der Zweiradfahrer aber doch, seine Fahrt mit dem Roller fortzusetzen. „Er sagte, er habe keine Lust, auf den Rettungswagen zu warten und fuhr weiter. Wir waren alle total verdutzt“, fügte die 36-Jährige hinzu. Die kurz darauf eintreffenden Rettungssanitäter mussten unverrichteter Dinge umkehren, informierten jedoch die Polizeileitstelle.

Die Beamten machten sich daraufhin unverzüglich auf den Weg und entdeckten etwa 1,6 Kilometer hinter der Unfallstelle am Straßenrand den abgestellten Roller mit den passenden Unfallspuren. „Der Schlüssel steckte noch“, gab einer der Polizeibeamten der Dienststelle Halver an, der ebenso als Zeuge geladen war.

Durch weitere Recherchen traf die Polizei auf den Angeklagten im Haus dessen Sohnes. „Er lag komplett angezogen quer im Bett und war dem Wetter entsprechend völlig durchnässt“, beschrieb der Beamte die Situation aus seiner Erinnerung. Eine zerrissene Motorradjacke habe an der Garderobe gehangen, und auch einen nassen Motorradhelm war dem Beamten aufgefallen.

Der Angeklagte stritt die Trunkenheitsfahrt trotz der belastenden Zeugenaussagen weiterhin ab. Er habe im Garten seines Sohnes gearbeitet und sei noch im Hellen ins Bett gegangen. „Im November muss das ja dann zwischen 17 und 18 Uhr gewesen sein, danach ist es stockdunkel. Zumindest ihr Bart hätte dann bis zum Eintreffen der Polizei trocken sein müssen“, kombinierte der Richter. Der Angeklagte beteuerte jedoch weiterhin, er wisse nicht, wer seinen Roller gefahren habe.

Mit seinen immer absurder werdenden Erklärungen konnte der 56-Jährige die Juristen allerdings nicht überzeugen. „Anhand der Zeugenaussagen ist der Angeklagte überführt und hat sich demnach strafbar gemacht“, urteilte die Staatsanwaltschaft.

Die fahrlässige Trunkenheitsfahrt brachte dem arbeitslosen Radevormwalder eine Geldstrafe von 500 Euro (50 Tagessätze zu je zehn Euro) ein. Zudem ordnete der Richter einen dreimonatigen Führerscheinentzug und eine neunmonatige Sperre zum Erlangen einer neuen Fahrerlaubnis an.

„Ihr Verhalten passt zu ihrer Vita – Sie stehen nicht das erste Mal deswegen vor Gericht“, ging der Richter auf die acht Vorstrafen des 56-Jährigen ein. Zudem bestehe an dem Tatvorwurf keinen Zweifel. „Dass Sie nicht in den Straßenverkehr gehören, ist hinreichend klar“, fügte der Richter hinzu.

Hätte der Angeklagte keinen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, wäre die Strafe für ihn günstiger ausgefallen. „Sie waren mit dem Strafbefehl, der am unteren Level lag, schon extrem gut bedient“, sagte der Richter. Offensichtlich hatte der Radevormwalder Hoffnung gehabt, mit seinem Einspruch einer Strafe entgehen zu können. Sichtlich „angefressen“ verließ er am Ende des Verfahrens grußlos den Gerichtssaal.

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