Radevormwald Streit in Asylbewerber-Unterkunft eskaliert

Radevormwald · Die Stimmung war schon länger angespannt in der Asylbewerber-Unterkunft Am Gaswerk. Ende Juli kam es zum offenen Streit zwischen einem Bewohner aus Westafrika und dem Hausmeister. Die Ursache und der genaue Ablauf waren im Strafverfahren vor dem Amtsgericht Wipperfürth nicht bis ins Detail zu klären.

Dort musste sich der 29-jährige Asylbewerber aus Mali wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung verantworten. Mitangeklagt war ein zweiter Afrikaner, der seit vielen Jahren als Asylant in Rade lebt. Ihm legte die Anklage Bedrohung und Nötigung zur Last.

Im Streit war es um einen Schlüssel gegangen, den der Hausmeister hatte stecken lassen und den er bei dem 29-Jährigen vermutete. Der reagierte auf dessen Fragen gereizt, beleidigte den Hausmeister und verletzte ihn bei einem Gerangel leicht. Der Mann habe ihn ständig provoziert, der hasse Schwarzafrikaner und habe ihm das immer wieder zu verstehen gegeben, sagte er aus. Dem widersprach der als Zeuge geladene Hausmeister: Provokationen seien vielmehr ständig von dem sehr aggressiv auftretenden Afrikaner ausgegangen.

Der machte sich nach dem Streit mit dem mitangeklagten Landsmann auf den Weg zum Sozialamt. Dort forderten die Männer die Entlassung des angeblich rassistischen Hausmeisters. Diese Forderung wies die Leiterin zurück. Sie verwies darauf, dass der Mann kein Angestellter der Stadt sei, sondern Mitarbeiter eines von der Stadt beauftragten Hausmeister-Services. Auch im Sozialamt eskalierten die Dinge: Der Landsmann des Westafrikaners soll mit einem Brandanschlag in einer anderen Asylbewerber-Unterkunft gedroht haben, wenn der Hausmeister nicht entlassen werde. Vor Gericht bestritt er die Drohung.

Tags drauf war es erneut zum Streit in der Unterkunft gekommen. Der 29-jährige Afrikaner soll im Beisein eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes und eines Sozialarbeiters zu einem Messer gegriffen und angedroht haben, den Hausmeister zu töten. Der bekam das nicht mit, weil er im Flur war und der 29-Jährige in der Küche stand. Vor diesem Hintergrund stellte der Richter das Verfahren wegen dieser Bedrohung ein - blieben die Beleidigung und die Körperverletzung am Tag zuvor. Dafür verurteilte das Gericht den 29-Jährigen zu einer Geldstrafe von 840 Euro (70 Tagessätze zu zwölf Euro). Die muss er von den 360 Euro abstottern, die er monatlich vom Sozialamt bekommt. Zu 1400 Euro Geldstrafe verurteilte der Richter den Landsmann, der im Sozialamt den Brandanschlag angedroht haben soll. Das erfüllt den Straftatbestand der versuchten Nötigung.

Offen blieb, ob die Afrikaner wirklich von rassistischen Äußerungen des Hausmeisters provoziert worden waren. Die Leiterin des Sozialamtes sagte aus, dass es eine Gruppe von zehn Bewohnern gegeben habe, die bei einem Auftritt im Rathaus Rassismus-Vorwürfe gegen den Mann erhoben hätten. Das sei auch sehr ernst genommen worden. In Einzelgesprächen mit den Mitgliedern der Gruppe seien die Vorwürfe nicht konkretisiert worden.

(bn)
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