Radevormwald Stadtrat beschließt zwei Kapitalerhöhungen

Radevormwald · Nach der Verabschiedung des städtischen Haushaltes, dem CDU, SPD, die UWG und Bürgermeister Dr. Josef Korsten zugestimmt haben, musste im nichtöffentlichen Teil der Sitzung über zwei Kapitalaufstockungen, die aus dem städtischen Haushalt bezahlt werden, entschieden werden. "Diese Aufstockungen sind ohne Gegenstimmen beschlossen worden", sagt Korsten.

 SWR.-Geschäftsführer Thomas Behler forderte die Eigenkapitalaufstockung.

SWR.-Geschäftsführer Thomas Behler forderte die Eigenkapitalaufstockung.

Foto: Nico Hertgen (Archiv)

Bei der Eigenkapitalaufstockung für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG, 100 000 Euro, Einführung eines Stadtmarketings) habe es zwei Enthaltungen gegeben, bei der für die Bäder GmbH und die Stadtwerke (SWR.) Radevormwald GmbH (über mehrere Jahre bis zu knapp 1,5 Millionen Euro) hätten sich vier Räte enthalten. Die Mittel für die WFG stammen aus dem Haushalt 2014, die Mittel für die beiden anderen Gesellschaften fließen aus den Haushalten der Jahre 2015 bis 2018, berichtet Kämmerer und Beigeordneter Frank Nipken. "Die Stadt erhält als Gegenleistung Gesellschaftsanteile", sagt Nipken.

Für eine Kapitalerhöhung hatte der Geschäftsführer der Stadtwerke GmbH, Thomas Behler, bereits zu Jahresbeginn geworben. Mit Hilfe des neuen Kapitals möchten die Stadtwerke in die Zukunft der Netze investieren und sich vielleicht auch neue Märkte erschließen. Ohne die Erhöhung hätten die Banken weitere Kredite verweigert.

Die Entscheidung zahlreicher Politiker gegen die Verabschiedung des städtischen Haushalts und der Zustimmung zu einzelnen, wenn auch wichtigen oder wesentlichen Einzelentscheidungen, sieht der Bürgermeister als normal an. Man könne für zahlreiche Einzelentscheidungen eines Gesamthaushaltes sein, ohne über das Gesamtprodukt positiv abzustimmen. Wichtig sei, dass es nicht wie zu Wahlkampfzeiten 2009 eine haushaltslose Zeit gebe. Denn in der Zeit zwischen Ablehnung des Gesamthaushaltes und einer späteren Haushaltsverabschiedung dürften in einer Stadt nur gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben getätigt werden.

(wos)
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