Antrag wird abgelehnt Verwaltung bekommt zu Karthausen Rückhalt im Rat

Radevormwald · Die Verwaltung hat im Rat bekräftigt, dass der Kauf des Baugebietes Karthausen rechtens war. Ein Antrag der UWG, die Hauptsatzung zu ändern, fand keine Mehrheit.

 Dietmar Stark, SPD-Fraktionschef in Rade.

Dietmar Stark, SPD-Fraktionschef in Rade.

Foto: SPD

Der Rat hat mit Mehrheit den Antrag der Unabhängigen Wähler-Gemeinschaft (UWG), wegen des Kaufs des Baugebiets Karthausen die Hauptsatzung zu ändern, abgelehnt. Bernd-Eric Hoffmann, der Fraktionsvorsitzende der UWG, hatte im Vorfeld klar gestellt, dass man der Verwaltung zwar kein Fehlverhalten vorwerfe, dass jedoch Kaufgeschäfte in dieser Dimension künftig ausführlicher durch die Ratsmitglieder diskutiert und begleitet werden müssten. Radikaler als die UWG zeigt sich in dieser Frage die Alternative Liste (AL). Die Fraktion wirft der Verwaltung vor, dass der Kauf des Baugebietes rechtlich fragwürdig ist. Daher hat die AL gegen den Leiter der Wirtschaftsförderung, Frank Nipken, eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung in Köln gestellt.

Bürgermeister Johannes Mans bekräftigte während der Sitzung erneut, dass die Verwaltung überzeugt ist, nach Recht und Gesetz gehandelt zu haben. Derzeit habe die Stadt einen Wirtschaftsprüfer im Hause, der sich den Vorgang im Haushalt angesehen habe. „Er hat das Ganze als völlig unbedenklich bezeichnet.“ Mans wies noch einmal darauf hin, dass die Anfeindungen gegen die Verwaltungsspitze, die von Gegnern des Gebietes lanciert würden, „jenseits von Gut und Böse“ seien. Er bat noch einmal darum, dieses Thema sachlich zu behandeln.

Für die Beibehaltung der Hauptsatzung sprach sich unter anderem auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Dietmar Stark aus. Von einer Politik „am Rat vorbei“ könne nicht die Rede sein. „Die Hauptsatzung ist damals vom Rat verabschiedet worden, und wir haben uns ausführlich Gedanken darüber gemacht.“ Es gebe derzeit keinen Bedarf, die Satzung zu verändern. Dieser Meinung schlossen sich die meisten Ratsmitglieder an.

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