Amtsgericht Spielsucht bringt Hückeswagener vors Gericht

Hückeswagen · Ein 44-jähriger Mann hatte kein Glück beim ständigen Glücksspiel. Seine Lebensgefährtin erstattete Anzeige, weil er ihr 800 Euro veruntreute.

 Urteil gefällt: Ein 44-jähriger Kaufmann aus Hückeswagen musste sich vor dem Wipperfürther Amtsgericht verantworten.

Urteil gefällt: Ein 44-jähriger Kaufmann aus Hückeswagen musste sich vor dem Wipperfürther Amtsgericht verantworten.

Foto: ddp

Beim Glücksspiel hat ein 44 Jahre alter Bürokaufmann aus Hückeswagen alles verloren: Geld, das ihm nicht gehörte, und seine Lebensgefährtin, deren Vertrauen er schwer missbraucht hatte. Jetzt hatte die Zockerei ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Wipperfürth: Der Mann hatte sich dort zu verantworten – und wieder muss er für das Spiel mit dem Glück teuer bezahlen.

Die Tat liegt fast ein Jahr zurück: Im August vorigen Jahres hatte der Hückeswagener eine Kreditkarte seiner Lebensgefährtin ohne deren Wissen genutzt und darüber insgesamt 800 Euro an ein Spieleportal im Internet überwiesen, um mit dem Guthaben online zocken zu können. Er verlor, wie schon so oft zuvor. Die Lebensgefährtin warf ihn raus und erstattete Strafanzeige gegen den Mann, dem sie vertraut hatte und der sie nun um ihr hart erarbeitetes Geld gebracht hatte. Die juristische Konsequenz war eine Anklage wegen Computerbetrugs.

Vor dem Strafrichter räumte der 44-Jährige Kaufmann, der inzwischen in einer anderen Branche arbeitet, die ihm zur Last gelegte Tat gleich zu Beginn ein. Die Spielsucht habe ihn getrieben. Obwohl er bei Online-Wetten unterm Strich immer verloren habe, habe er an diesem Tag doch gehofft, endlich zu gewinnen und seiner Partnerin das Geld zurückzahlen zu können. Die trügerische Hoffnung hatte sich wieder einmal nicht erfüllt. Er bereue, was er getan habe, versicherte der Angeklagte. Inzwischen sei er wegen seiner Spielsucht seit einem haben Jahr in Hückeswagen in ambulanter Therapie. Er wolle sein Leben ändern, wisse aber, dass er dazu noch viele Therapiestunden brauchen werde. Der ehemaligen Lebensgefährtin habe er die 800 Euro zurückgezahlt, man habe sich ausgesprochen und auch ausgesöhnt. So ganz entsprach diese Darstellung allerdings nicht der Wahrheit, wie sich im weiteren Verlauf des Prozesses, in dem die Frau als Zeugin gehört wurde, herausstellte. Ihrer Aussage nach war es zwar zu einem Gespräch zwischen ihr und dem Mann gekommen, seit Monaten gebe es aber keinen Kontakt mehr. Und das Geld habe er ihr auch nicht zurückgegeben. Stattdessen habe seine Mutter ihr 400 Euro überwiesen. Den Staatsanwalt ließ das aufhorchen: „Da lässt ein erwachsener Mann seine Mutter einen Schaden wiedergutmachen, den er selbst angerichtet hat – das spricht für einen hohen Grad an Verantwortungslosigkeit“, hielt er dem 44-Jährigen vor. Der Angeklagte, der auch im Prozess noch gelogen habe, habe offensichtlich nicht nur ein Problem mit seiner Spielsucht. „Steckt da auch das Talent eines Betrügers in Ihnen?“ Die rhetorische Frage stellte der Vertreter der Anklage in seinem Schlussplädoyer. Er forderte eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro (30 Tagessätze zu 40 Euro) und Wertersatz.

Dem folgte der Richter in seinem Urteil. Der bis dahin nicht vorbestrafte Hückeswagener muss 1200 Euro an die Staatskasse zahlen, außerdem werden 400 Euro als Wertersatz bei ihm eingezogen. Strafmildernd bewertete das Gericht das Geständnis, sein bisher straffrei geführtes Leben und die Tatsache, dass er mit der Therapie gegen sein Suchtproblem angeht. Der 44-Jährige nahm das Urteil an: „Ich habe daraus gelernt, so etwas wird mir nicht noch einmal passieren!“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort