Streithähne in Radevormwald Nachbarschaftsstreit endet vor Gericht mit 200 Euro Geldbuße

Radevormwald · So aggressiv benahmen sich die Kontrahenten vor Gericht, dass der Richter ihnen mit scharfen Sanktionen drohen musste.

 Vor dem Amtsgericht Wipperfürth ging es bei einem Streit unter Nachbarn heftig zur Sache.

Vor dem Amtsgericht Wipperfürth ging es bei einem Streit unter Nachbarn heftig zur Sache.

Foto: NN/nn

Es hatte ein wenig von jenen-Gerichtssendungen, die eine Zeitlang im Nachmittagsfernsehen der Privatsender so beliebt waren: Zumindest was das aggressive Auftreten der Angeklagten anging, die der Vorsitzende Richter vor dem Wipperfürther Amtsgericht mehrfach zurechtweisen musste. Und auch der Geschädigte, der auch als Zeuge gehört wurde, stand ihr in nicht viel nach – auch hier musste der Richter eingreifen: „Ruhe jetzt! Alle beide! Das hier ist kein Diskussionsforum!“ Der Angeklagten drohte er die Arrestzelle an, dem Zeugen ein Ordnungsgeld.

Hinter allem, was da in einer guten Stunde verhandelt wurde, stand ein länger schwelender Nachbarschaftsstreit. Laut Anklageschrift habe die 55-jährige Frau, die mit ihrem Mann und dem jüngsten der drei Kinder in Dahlerau lebte, den 28-jährigen Geschädigten mit einer Dachlatte bedroht und damit nach ihm geschlagen, so dass eine Fensterwand neben der Wohnungstür des Geschädigten kaputtgegangen sei. Zudem solle sie ihm gegenüber seinem Mitbewohner mit den Worten „Ich schlag den tot!“ gedroht haben.

„Ich habe das nicht gemacht!“, sagte die 55-Jährige, noch ehe der Richter das Wort an sie richten konnte. Ja, sagte sie weiter, sie wolle sich zu den Vorwürfen äußern. Das tat sie dann auch sehr ausführlich und zeichnete dabei das Bild eines völlig verfahrenen Nachbarschaftsverhältnisses, bei dem sie jedoch den Schikanen des jüngeren Nachbarn weitgehend hilflos gegenübergestanden habe. Mit einer Dachlatte sei sie jedoch niemals in Richtung des Nachbarn aufgetreten. „Ich habe gar keine Dachlatte. Ich habe zu seinem Mitbewohner aber gesagt: ‚Sag deinem Kameraden, dass er von meinen Sachen wegbleiben soll. Sonst hau ich ihm aufs Maul!‘ Das habe ich gesagt und das gebe ich zu.“ Auslöser für diesen speziellen Streit sei ein angeblich von dem 28-Jährigen durchgeschnittener Abwasserschlauch der Waschmaschine der 55-Jährigen gewesen.

Davon wollte dieser jedoch nichts wissen. Und auch sonst erzählte er im Zeugenstand eher das Gegenteil dessen, was die Angeklagte schilderte. Er beharrte auch auf seiner Version mit der Dachlatte, die nach ihm und seinem Mitbewohner geschwungen, letztlich aber nur die Glaswand neben seiner Wohnungstür getroffen habe. Zu keiner Zeit konnten die Beteiligten – auch der Mitbewohner wurde als Zeuge gehört – schlüssig erklären, wie die Situation sich abgespielt hatte. Es stand Aussage gegen Aussage, beide blieben auch nach nachdrücklichem Hinterfragen seitens des Richters und des Staatsanwalts bei ihren Versionen.

Schließlich wurde der Vermieter, der an jenem Tag ebenfalls vor Ort gewesen war, in den Zeugenstand gerufen. „Ich sollte mir den Schlauch ansehen, was ich auch getan habe. Für mich sah es aber danach aus, dass der Schlauch durchgenagt wurde – beide Parteien lagerten zeitweise viel Müll und Unrat im Keller, so dass wir dort Ratten hatten“, sagte der 40-jährige Wuppertaler. Er wisse auch nicht, wer Recht habe, sagte er: „Das ist schwierig, weil sich beide Parteien gegenseitig beschwert und beleidigt haben.“ Er betonte aber, dass seit dem Auszug des 28-Jährigen und seines 27-jährigen Mitbewohners Ruhe im Haus herrsche.

Der Staatsanwalt sagte zum Schluss: „Ich habe keine Zweifel, dass beide Parteien in gleichem Maße beteiligt waren. Wir werden den genauen Ablauf nicht mehr rekonstruieren können.“ Daher sei sein Vorschlag zur Güte, dass das Verfahren gegen eine Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt werde. Dem schloss sich der Richter an. „Mich hat vor allem beeindruckt, als der Vermieter sagte: Hier sind zwei Beteiligte, die gleich schlimm sind“, sagte er. Als Konsequenz aus all der Streiterei, durfte sich das Wipperfürther Tierheim nun über eine Zuwendung in Höhe von 200 Euro freuen.

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