Radevormwald Schneeräumen schützt vor Klage

Radevormwald · Sollte es bei einsetzendem Schneefall zu Unfällen kommen, weil Einfahrten oder Gehwege von den Anwohnern nicht geräumt wurden, geht es um Ansprüche auf Schadenersatz. Die Spannweite ist dabei riesengroß. „Von der Reinigung eines verschmutzten Mantels bis hin zum lebenslangen Rentenanspruch ist alles möglich“, betont Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des hiesigen Bezirks im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). In solchen Fällen sind dann die Haftpflichtversicherungen gefordert. Die sehen sich zuerst die Uhrzeit des Unfalls an und informieren sich dann in den jeweiligen Ortssatzungen. Anschließend wird geprüft, ob den Versicherten eine Schuld trifft. Ist dies der Fall, zahlt die Versicherung für ihn. Ansonsten wehrt sie laut Huhn einen Anspruch ab.

Der BVK-Sprecher legt auch den Fußgängern viel Sorgfalt und Vorsicht ans Herz, da ein Nachweis, dass ein Räumpflichtiger einen Schaden in Kauf genommen hat, fast nie zu erbringen ist und die Versicherung des Schädigers oft nicht zahlt. Trotzdem empfiehlt Huhn, die Räumpflicht ernst zu nehmen, um sich anschließende Streitigkeiten, die sogar in Gerichtsverfahren enden können, zu ersparen.

(RP)
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