Radevormwalder vom Schöffengericht in Wipperfürth verurteilt Gefängnisstrafe für Vergewaltigung einer wehrlosen Frau

Radevormwald · In einer Sommernacht 2017 soll ein 42-jähriger Familienvater eine junge Frau vergewaltigt haben. Er beteuert seine Unschuld. Gesicherte DNA-Spuren belegen nicht den Vergewaltigungsvorwurf.

Wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall hat das Schöffengericht in Wipperfürth einen 42-Jährigen aus Radevormwald zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte bis zum Schluss unter Tränen seine Unschuld beteuert; das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass er die ihm zur Last gelegte Tat in einer Nacht im Juli 2017 begangen hatte. 

In jener Sommernacht war eine junge Radevormwalderin mit ihrer Freundin aufgebrochen, um in der Stadt Party zu feiern. Unterwegs trafen sie auf einen Mann, mit dem zusammen beide Alkohol tranken und schließlich in eine Kneipe gingen. Dort wurde kräftig weiter gebechert. Die junge Frau entschied sich dann, mit dem neuen Bekannten in ihre Wohnung zu gehen, um mit ihm die Nacht zu verbringen.

Stunden später machte sich die im Lokal zurückgebliebene Freundin Sorgen um die junge Frau, weil sie sie übers Handy nicht erreichen konnte. Sie bat mehrere Männer, die ebenfalls in der Gaststätte feierten, sie zur Wohnung der Radevormwalderin zu begleiten, um dort nachzusehen, ob alles in Ordnung sei. Unter diesen Männern war der nun angeklagte 42-Jährige. Die Wohnungstür öffnete aufs Klingeln der Gruppe hin der Bekannte aus dem Park. Die Frau lag Zeugenaussagen zufolge nackt und sturzbetrunken neben dem Bett. Einer der Männer hob sie aufs Bett. Gemeinsam hätten er und die anderen dann die Wohnung verlassen, sagte er als Zeuge aus. Dann sei jeder seines Weges gegangen.

Nur der 42-Jährige blieb zurück, angeblich, um am Haus zu urinieren. Seiner Schilderung zufolge sei dann die junge Frau, immer noch nackt, auf dem Laubengang vor ihrer Wohnung erschienen, sie habe ihm zugerufen und ihn zu sich gewunken, so dass er wieder zu ihrer Wohnung gegangen sei. Dort habe die Frau ihn geküsst und „angetanzt“, weil sie so betrunken gewesen sei, habe er es jedoch vorgezogen, wieder zu gehen. Da er sein Handy vergessen habe, sei er aber nochmal zurückgekehrt und habe die Frau diesmal hysterisch schreiend angetroffen.

Eine ganz andere Version des Geschehens hatte die Frau vor Gericht abgegeben. Demnach war sie nach dem einvernehmlichen Sex mit dem Bekannten aus dem Park und dem Erscheinen ihrer Freundin und den Männern aus dem Lokal betrunken eingeschlafen. Wach sei sie erst geworden, als sich jemand auf sie gelegt und sie vergewaltigt habe. Sie sei angesichts des völlig fremden Mannes in Panik geraten und habe Todesangst gehabt. Sie lief aus dem Schlafzimmer zu Nachbarn, die ihr dann auch halfen und vor ihrer Wohnung auf den 42-Jährigen trafen.

Später gesicherte DNA-Spuren belegten den Sex zwischen der jungen Frau und ihrer Park-Bekanntschaft, nicht aber die Vergewaltigung. Dennoch ging das Gericht davon aus, dass die Radevormwalderin die Wahrheit gesagt hatte. Sie habe kein Motiv gehabt, den ihr fremden 42-Jährigen zu Unrecht zu beschuldigen, habe auch nichts dramatischer geschildert, als es ohnehin gewesen sei. Auch habe sie nicht versucht zu beschönigen, dass sie schwer betrunken gewesen war. Die durch Alkohol und Drogen ausgelöste Wehrlosigkeit habe der Angeklagte ausgenutzt, um die Frau in ihrer Wohnung zu vergewaltigen, während sie schlief. Die Folgen seien schwerwiegend gewesen, unterstrich die Vertreterin der Nebenklage. Ihre Mandantin habe danach unter massiven Ängsten und Panikattacken gelitten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 42-Jährige, dessen Anwalt Freispruch gefordert hatte, kann dagegen in die Berufung gehen. Tut er das nicht, wird der Familienvater in Kürze seine zweieinhalbjährige Freiheitsstrafe antreten müssen. Dem Antrag der Staatsanwältin, sofort Haftbefehl gegen den arbeitslosen Mann zu erlassen, folgte das Gericht nicht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort