„Verspüre keine derartige Neigung“ Radevormwalder wegen Besitz von Kinderpornografie vor Gericht

Radevormwald · Der 63-jährige Mann versicherte, dass er nicht pädophil veranlagt sei. Allerdings fanden sich auf den Festplatten in seinem Besitz zahlreiche Bilder und Videos mit einschlägigem Inhalt.

 Vor dem Amtsgericht Wipperfürth musste sich der Angeklagte nun verantworten.

Vor dem Amtsgericht Wipperfürth musste sich der Angeklagte nun verantworten.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Die meisten Strafverhandlungen am Wipperfürther Amtsgericht, die mit Kindesmissbrauch zu tun haben, finden zum Schutz der Opfer hinter verschlossenen Türen statt. Öffentlich verhandelt wurde jetzt über die Strafe für einen 63-jährigen Radevormwalder, der im Besitz von kinderpornografischen Dateien war.

Die lange Anklageschrift war für die Anwesenden im Gerichtssaal nur schwer zu ertragen. Hierbei wurde ausführlich beschrieben, was auf den Bildern und Videos zu sehen war, die die Polizei bei einer Hausdurchsuchung im März 2020 auf zwei Laptops und einer externen Festplatte des Angeklagten gefunden hatte – darunter gab es Dateien von mehrfach schwerem Missbrauch von Mädchen zwischen sechs und zwölf Jahren.

„Ich schäme mich sehr dafür und weiß nicht, wie ich dazu gekommen bin“, sagte der ledige 63-Jährige, der zurückgezogen im Haus seiner Eltern in Radevormwald lebt. „Ich verspüre keine derartige Neigung“, fügte er hinzu. Das die Bilder „absolut verwerflich“ sind, stehe außer Frage. „Es ist seitdem auch nicht wieder vorgekommen“, versicherte der Angeklagte dem Richter.

Dieser wertete die kinderpornografischen Bilder jedoch nicht als einen reinen Zufallsfund: „Es ist eine durchaus beträchtliche Sammlung, die Sie über eine gewissen Zeit akquiriert haben müssen.“ Nicht weniger als 124 strafrechtliche Bilder und 108 Videos wurden von den Ermittlern gefunden und gesichtet. „Die sind mir als Link in einem Chat-Portal geschickt worden. Ich habe nicht aktiv nach Dateien gesucht“, sagte der Angeklagte weiter aus. Doch auch diese Aussage genügte dem Richter nicht. „Man kommt nicht ohne Grund in solche Chat-Portale. Wie wollen Sie gewährleisten, dass es in Zukunft nicht mehr vorkommt?“

Über einen Zeitraum von gut einem Jahr hatte der Radevormwalder derartige Chats genutzt, wie die Polizei rekonstruieren konnte. Das liegt nun eineinhalb Jahre zurück. Der Hartz-IV-Empfänger versicherte: „Ich habe solche Chaträume seitdem nicht mehr besucht und auch lediglich noch Zugang zum Rechner meiner Eltern. Er verzichtete zudem auf die Rückgabe der Laptops und der Festplatten. „Ich hätte aber gerne mein Handy wieder, denn ich kann mir kein neues leisten“, bat der Angeklagte. Der Richter stimmte dem zu, da auf dem Handy kein strafrechtlich relevantes Material gefunden wurde.

Die beiden Laptops dürften nach dem Ausbau der Festplatten sowieso unbrauchbar sein. „Die Festplatten werden nie wieder herausgegeben, damit niemand in der Lage ist, die Dateien wieder herzustellen“, betonte der Richter. Da der Radevormwalder nicht einschlägig vorbestraft ist, verurteilte das Gericht den 63-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung (drei Jahre) und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit als spürbare Auflage.

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