Amtsgericht Wipperfürth Vater mit 9300 Euro im Rückstand

Radevormwald/Wipperfürth · Ein 32-jähriger Dachdecker zahlte über zwei Jahre keinen Unterhalt für seinen sechsjährigen Sohn. Die Rückstände sind auf 9300 Euro angewachsen. Der Richter stellte die Klage für die Dauer von einem Jahr vorläufig ein.

 Ein 32-Jähriger aus Radevormwald musste sich wegen ausbleibender Unterhaltszahlungen vor der dem Amtsgericht Wipperfürth verantworten.

Ein 32-Jähriger aus Radevormwald musste sich wegen ausbleibender Unterhaltszahlungen vor der dem Amtsgericht Wipperfürth verantworten.

Foto: dpa/Uli Deck

Das monatliche Einkommen eines 32-jährigen Dachdeckers war Hauptthema des Strafverfahrens am Wipperfürther Amtsgericht. Das Jugendamt Radevormwald hatte Anzeige gegen den Dachdecker gestellt, nachdem dieser mehr als zwei Jahre keinen Unterhalt für seinen sechsjährigen, unehelichen Sohn gezahlt hatte. 9300 Euro Rückstände sind dadurch entstanden. Als Grund gab der Angeklagte sein geringes Einkommen von gerade einmal 1100 Euro an. Davon zahle er bereits Unterhalt für ein weiteres uneheliches Kind.

Die Staatsanwaltschaft warf dem zweifachen Vater vor, sich nicht um eine besser bezahlte Arbeitsstelle gekümmert und die Zahlungsunfähigkeit billigend in Kauf genommen zu haben. „Ein Arbeitsplatzwechsel wäre möglich gewesen“, betonte die Staatsanwältin.

Warum das nicht geschehen war, versuchte der Verteidiger dem Gericht zu schildern. Dabei bezog er sich auf die wirtschaftliche Situation in der Familie. „Der Vater meines Mandanten ist selbstständiger Dachdecker und Einzelunternehmer“, begann er seine Erklärung. Unter anderem durch eine schwere Erkrankung sei der Vater in wirtschaftliche Schieflage geraten und auf die Mithilfe seines Sohnes angewiesen. „Kann man in dem Fall von jemandem verlangen, den Vater im Stich zu lassen und woanders arbeiten zu gehen?“ stellte der Rechtsanwalt eine rhetorische Frage an den Richter. Zum anderen wäre der Angeklagte aus einer vorherigen Dachdeckerfirma rausgeflogen, nachdem man mit seiner Arbeitsleistung nicht zufrieden gewesen war. „Das spricht sich rum. Wenn man einmal rausgeflogen ist, ist man quasi vom Markt“, beteuerte der Anwalt.

Für den Richter waren diese Gründe nicht ausreichend genug, um sich vor der Unterhaltszahlung zu drücken. Derzeit werden 57 Euro vom Konto des Wuppertalers für den Unterhalt gepfändet. Der Richter stellte die Klage gegen Zahlung zusätzlicher 100 Euro an das Jugendamt Radevormwald für die Dauer von einem Jahr vorläufig ein. „Ob das Geld in die aktuellen Unterhaltsansprüche fließt oder ob davon die Rückstände getilgt werden, liegt in den Händen des Jugendamts“, sagte der Richter.

Der Unterhaltsanspruch liegt jedoch bei 251 Euro. Um einer weiteren Klage entgegenzuwirken, kündigte der Verteidiger eine Abänderungsklage an, mit der die Höhe des Unterhalts neu festgestellt werden könnte.

Emotional wirkte der Angeklagte während der Verhandlung völlig unbeteiligt. Er pflegt auch keinen Kontakt zu seinem Sohn. „Die Mutter verweigert jeden Kontakt“, berichtete der zweifache Vater, der schon bei der Frage nach dem Alter seiner beiden Kinder ins Straucheln geriet und damit keinerlei Interesse an seinen Kindern an den Tag legte.

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