Radevormwalder vor Gericht Betrunken auf Sanitäter losgegangen

Radevormwald · Ein 62-jähriger Radevormwalder musste sich nun vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten. Der Richter warnte ihn: „Passiert so etwas noch einmal, gehen Sie unweigerlich ins Gefängnis.“

 Der Mann hatte im alkoholisierten Zustand Rettungskräfte attackiert.

Der Mann hatte im alkoholisierten Zustand Rettungskräfte attackiert.

Foto: dpa

An einem Tag im vorigen Oktober hatte ein Radevormwalder sich entschieden, nach einem Friedhofsbesuch allein seinen 62. Geburtstag zu feiern. Als Angeklagter vor dem Amtsgericht in Wipperfürth schilderte er den Tag so: „Da habe ich eben ein bisschen getrunken, ein paar kleine Schnäpschen.“

Es müssen aber wohl ein paar mehr gewesen sein, denn im Übrigen konnte sich der Mann laut eigener Aussage an nichts von dem erinnern, was danach geschehen war und was ihn letztlich jetzt vor den Richter brachte.

Tatsache ist, dass der 62-Jährige volltrunken über die Straße getorkelt war. Passanten meldeten die „hilflose Person“ über Notruf, von der Leitstelle wurden ein Rettungswagen und der Notarzt in die Blumenstraße geschickt. „Der Mann war zwar nicht kollabiert, wie bei dem Notruf gemeldet worden war, aber er konnte keinen Schritt geradeaus gehen.Der Notarzt meinte, dass wir ihn zum eigenen Schutz ins Krankenhaus bringen müssten“: Das sagte einer der beiden als Zeugen geladenen Notfall-Sanitäter aus.

Gemeinsam mit seinem Kollegen hatte er den Betrunkenen in den Rettungswagen gebracht. Der überlegte es sich aber kurzum anders, wollte wieder aussteigen und schlug den Sanitäter, der neben der Patienten-Trage Platz genommen hatte, unvermittelt mit der Faust ins Gesicht. Dessen Kollege, der gerade hatte losfahren wollen, sah das, stieg aus, öffnete die seitliche Tür – und bekam ebenfalls sofort einen Faustschlag ins Gesicht. Beide Sanitäter erlitten schmerzhafte Verletzungen. Zeugen riefen die Polizei; der Rettungseinsatz war damit beendet.

Der Angeklagte bestritt die Schläge nicht, meldete aber Zweifel an: Die Sanitäter seien doch große und kräftige junge Männer und ihm selbst körperlich weit überlegen: „Wir soll ich die denn so zugerichtet haben?“ Abstreiten könne er es aber wegen seiner Erinnerungslücken auch nicht.

Dass die Sanitäter, die nur hatten helfen wollen, quasi wehrlos waren, weil sie mit dem plötzlichen Angriff ihres Patienten nicht hatten rechnen können, hielt der Richter dem Angeklagten vor. Wenigstens zu einer nachträglichen Entschuldigung konnte sich der Mann, der keiner Arbeit nachgeht und vom Pflegegeld seiner Mutter lebt, dennoch nicht aufraffen.

Bei der Urteilsfindung kam eine Vorstrafe wegen Körperverletzung erschwerend hinzu. Auch bei dieser Tat war der Rader betrunken gewesen. „Unter Alkohol neigen Sie dazu, gewalttätig zu werden“, hielt der Richter ihm vor. Wegen des tätlichen Angriffs auf Personen, die rechtlich Vollstreckungsbeamten gleichgestellt sind, und Körperverletzung verurteilte er den 62-Jährigen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung.

Zugrunde gelegt wurde dabei verminderte Schuldfähigkeit, weil der Mann so stark betrunken gewesen war. Er wird einem Bewährungshelfer unterstellt und muss zur Suchtberatung.

Der Richter machte ihm klar: „Das wird die letzte Bewährungsstrafe für Sie sein. Passiert so etwas noch einmal, gehen Sie unweigerlich ins Gefängnis.“

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