Finanzamt Wipperfürth erinnert noch einmal Viele Grundsteuererklärungen fehlen noch
Radevormwald/Hückeswagen · Das Finanzamt Wipperfürth erinnert noch einmal an das Ablaufen der Frist am 31. Januar. Bislang ist noch nicht einmal die Hälfte der notwendigen Feststellungserklärungen eingegangen.
Das Finanzamt Wipperfürth, das auch für Radevormwald und Hückeswagen zuständig ist, erinnert die betroffenen Bürgerinnen und Bürger daran, dass bis zum 31. Januar 2023 die Feststellungserklärung zur Grundsteuer abgegeben werden soll. Nach wie vor hat der überwiegende Teil der dazu verpflichteten Grundstückseigentümer die Unterlagen noch nicht eingesandt.
„Im Finanzamt Wipperfürth wurden bisher 14.600 Erklärungen abgegeben, etwa 41 Prozent.“, erklärt Eva Wochner, Leiterin des Finanzamts Wipperfürth. Damit liegt die Region im ähnlichen Trend wie das Land NRW insgesamt. Bisher sind landesweit bereits etwa 2,85 Millionen Feststellungserklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht etwa 43 Prozent der benötigten Erklärungen.
Etwa 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die Eigentümer müssen daher Feststellungserklärungen als Grundlage der Neubewertung einsenden. Die Finanzämter bearbeiten die Feststellungserklärungen grundsätzlich entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümerinnen und Eigentümer. „Der errechnete Grundsteuerwert hat insofern noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer“, heißt es in der Mitteilung des Finanzamtes Wipperfürth.
In den vergangenen Monaten hatte es deutliche Kritik an dem Prozedere der Grundsteuerreform gegeben. Manche Bürger fühlten sich mit der komplexen Aufgabe schlicht überfordert. Vor allem ältere Menschen, die keine Erfahrung mit dem Internet haben, beklagen, dass sie bei der telefonischen Hotline für Fragen rund um die Grundsteuer nicht durchkommen. Zudem sollen die Unterlagen möglichst online versandt werden, über das Portal Elster.
Tatsächlich gibt es Hilfestellung hauptsächlich im Netz. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit Elster erstellt“, sagt die Leiterin des Finanzamtes. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in Elster und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind.“ Außerdem stehe ein „FAQ“ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie zum Beispiel die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, seien dort zu finden.
Das Finanzamt steht aber auch weiterhin telefonisch für Anfragen bereit, unter 02267 870-1959 (montags bis freitags, jeweils von 9 bis 18 Uhr). „Unsere Hotline ist bestens informiert und hilft Ihnen gerne weiter“, sagt Wochner. „Die Kolleginnen und Kollegen in der Hotline leisten hervorragende Arbeit und unterstützen, wo sie können. Die meisten Anliegen können wir bereits am Telefon klären.“