Veranstaltungen in Radevormwald Verkaufssonntagen steht nichts im Weg

Radevormwald · Zum Martinsmarkt am 6. November und zum Weihnachtsmarkt am 11. Dezember können die Geschäfte in der Innenstadt öffnen. Im Rat soll die Politik dies absegnen. Unklar ist, ob es eine Weihnachtsbeleuchtung geben wird.

Trotz Corona-Pandemie stellten die Organisatoren in Radevormwald 2021 einen Weihnachtsmarkt auf die Beine – mit Erfolg. Auch in diesem Jahr freuen sich viele Menschen auf die Märkte zu Sankt Martin und im Advent. 
  Foto: Jürgen Moll (Archiv)

Trotz Corona-Pandemie stellten die Organisatoren in Radevormwald 2021 einen Weihnachtsmarkt auf die Beine – mit Erfolg. Auch in diesem Jahr freuen sich viele Menschen auf die Märkte zu Sankt Martin und im Advent. Foto: Jürgen Moll (Archiv)

Foto: Jürgen Moll

In der kommenden Ratssitzung am 27. September wird die Politik über die beiden in den kommenden Monaten geplanten verkaufsoffenen Sonntage beraten. Zum Martinsmarkt am 6. November und zum Weihnachtsmarkt am 11. Dezember sollen die Geschäfte in der Innenstadt öffnen dürfen. Zwei entsprechende ordnungsbehördliche Verordnungen legt die Verwaltung nun zu der Sitzung vor, die Mitglieder des Rates müssen sie noch billigen.

Eine entscheidende Frage ist erfahrungsgemäß, wie die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi auf diese Pläne reagiert. Im Jahr 2018 hatten die Gewerkschaftler die Verwaltung und die Einzelhändler kalt erwischt, als sie überraschend Einspruch gegen den verkaufsoffenen Sonntag zum Weihnachtsmarkt erhob. Durch eine Änderung der Satzung konnte dann doch noch geöffnet werden, doch der Geltungsbereich wurde verkleinert, ein Teil der Einzelhändler, etwa an der unteren Kaiserstraße, musste damals das Geschäft geschlossen halten.

Seither ist man bei der Verwaltung bestrebt, im Vorfeld mit den Vertreten von Verdi mögliche Probleme auszuräumen. Tatsächlich hatte die Gewerkschaft im März noch ablehnend auf die Anträge für die beiden Märkte zu Sankt Martin und Weihnachten reagiert, inzwischen konnten die Vorbehalte allerdings ausgeräumt werden.

Laut der ordnungsbehördlichen Verordnung können die Läden im Geltungsbereich der Satzung somit am 6. November und am 11. Dezember von 13 bis 18 Uhr öffnen. Dieser umfasst die Kaiserstraße (Hausnummern 41 bzw. 46 bis 107 bzw. 130), den Markt, die Burgstraße (zwischen Kaiser- und Nordstraße), die Weststraße (Nr. 1 bis 3),die Bischof-Bornewasser-Straße, die Schlossmacherstraße (Nr. 1 bis 13) und die Blumenstraße (Nr. 1 bis 7).

Die Verwaltung betont in ihrer Beschlussvorlage, wie verwurzelt beide Veranstaltungen in der Stadt sind: „Der Martinsmarkt in der Innenstadt findet seit mehr als 13 Jahren statt und gilt damit als Traditionsveranstaltung. Im Gegensatz zu den rein kommerziellen Marktveranstaltungen in den größeren Städten der Umgebung nehmen keine gewerblichen Aussteller teil, sondern ausschließlich örtliche Vereine. Dadurch konnte der Martinsmarkt seine familiäre Atmosphäre stets bewahren und findet dementsprechend gerade bei Familien mit Kindern, aber auch sonst quer durch alle Bevölkerungsschichten großen Anklang.“ Der Markt zähle mindestens 25 Stände, er ziehe erfahrungsgemäß auch interessierte Besucher aus anderen Städten an. Die sonntägliche Ladenöffnung werde ganz bewusst ausschließlich auf diejenigen Verkaufsstellen begrenzt, die in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsgeschehen, an den Zuwegungen von bzw. zu den Parkplätzen und dem Busbahnhof liegen und damit in besonderer Weise von der öffentlichen Wirkung der Veranstaltung geprägt werden. „Betroffen sind demnach maximal 54 Verkaufsstellen, die ganz überwiegend inhabergeführt sind (40) und unter denen sich kein besonderer Frequenzbringer wie zum Beispiel (großflächige) Vollsortimenter oder Baumärkte befinden“, heißt es weiter in der Begründung.

Ähnlich argumentiert die Stadt im Fall des Weihnachtsmarktes, der täglich Tausende von Besuchern anziehe. Betroffen seien demnach maximal 45 Verkaufsstellen, ebenfalls ganz überwiegende inhabergeführte Geschäfte.

Wenn die Politik keine Einwände haben sollte – was eher unwahrscheinlich ist –, dann stünde den beiden Fest- und Einkaufssonntagen also nichts im Wege. Allerdings könnte es sein, dass das weihnachtliche Ambiente im Dezember in diesem Jahr etwas zurückgefahren wird – aus Gründen des Energiesparens. In vielen Kommunen wird aktuell darüber debattiert, ob in der aktuellen Energiekrise eine solche kilowattstarke Illuminierung sinnvoll ist.

„Die Entscheidung darüber ist noch nicht getroffen worden“, erklärte am Donnerstag dazu Ulrich Dippel, der Leiter des Technischen Bauamtes. Die Frage solle aber möglichst zeitnah geklärt werden.

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