Politik in Radevormwald Sven Wolf verweist auf Fonds für Kulturveranstaltungen

Radevormwald · Viele Kulturschaffende haben in der Pandemie finanzielle Einbrüche erlebt. Der Radevormwalder SPD-Landtagsabgeordnete macht nun auf eine Möglichkeit aufmerksam, die ein Fonds des Bundes bietet.

 Auch die Bühne des Bürgerhauses in Radevormwald hat schon lange keine Aufführung mehr gesehen.

Auch die Bühne des Bürgerhauses in Radevormwald hat schon lange keine Aufführung mehr gesehen.

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Sven Wolf, SPD-Landtagsabgeordneter für Radevormwald und Remscheid, macht den Kulturschaffenden, die während der Corona-Pandemie große Einbrüche erlebt haben, Hoffnungen. Der Bund habe nun reagiert und einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen an den Start gebracht.

„Die sinkenden Inzidenzzahlen machen erste Öffnungsschritte möglich. Aber es bestehen für kulturelle Veranstaltungen auf absehbare Zeit noch Hygieneauflagen. Besucherzahlen sind noch beschränkt“, erklärt der Landespolitiker. Bei vielen Kulturveranstaltern sind „die Mittel knapp. Sie müssen aber jetzt planen und investieren für die die Zeit der Wiedereröffnung und zukünftige kulturelle Angebote. Da setzt der Fonds an.“

Der Sonderfonds unterstütze dies mit zwei zentralen Bausteinen: einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen unter Corona-bedingten Einschränkungen durch Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen und eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen. Anträge könnten beim Kulturministerien des Landes gestellt werden. „Dabei muss die Veranstaltung zunächst registriert werden. Die Beantragung und Bewilligung erfolgt nach der Veranstaltung.

Die Registrierung von Veranstaltungen ist ab dem 15. Juni über die Webseite www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de möglich. Dort gibt es für alle Interessenten auch weitere Informationen, welche Veranstaltungen förderfähig sind. Außerdem wurde eine Beratungshotline für Antragstellende eingerichtet unter 0800 6648430“, so der Abgeordnete „Ich hoffe, dass auch viele unserer lokalen Kulturveranstalter von den Fördermöglichkeiten profitieren können.“

Die zwei Bausteine seien: 1. Eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die bei Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen mit reduziertem Publikum stattfinden. Sie steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli und für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen ab dem 1. August zur Verfügung. 2. Eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September geplant werden. Sie betrifft Konzerte und Festivals mit über 2000 Personen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

(s-g)
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